Benützungsbedingungen
Benützungsbedingungen: Für die Nutzung des Medienzentrums in der Alten Universität gelten nachfolgende Benützungsbedingungen, die vom jeweiligen Nutzer ausnahmslos zu berücksichtigen sind:
- Das Medienzentrum ist in erster Linie für Veranstaltungen zur Medien- und Presseinformation sowie für Veranstaltungen mit Medienbezug vorgesehen. Andere Veranstaltungen sind auf Anfrage möglich, wobei diese grundsätzlich nur in der Zeit zwischen 13:00 und 16:00 Uhr durchgeführt werden können, um die Vormittagsstunden für kurzfristig angesetzte Pressetermine freizuhalten. Eine Reservierung des Medienzentrums, die Vormittag und Nachmittag bis längstens 16:00 Uhr umfasst, ist grundsätzlich möglich; dabei ist jedoch zu beachten, dass Vormittagsbuchungen im Fall eines kurzfristig erforderlichen Pressetermins storniert oder verschoben werden können.
- Die Miete für das Medienzentrum beträgt für den Halbtag netto € 220,-- (unter 4 Stunden inkl. Rüstzeit) sowie für den Ganztag netto € 396,-- (über 4 Stunden inkl. Rüstzeit).
- In den Kosten enthalten sind die Raumnutzung einschließlich der Nutzung der infrastrukturellen Nebenräume (WC), die Betriebskosten, die Personalkosten für die Inbetriebnahme der gebuchten Technik sowie der übliche Verbrauch der im Medienzentrum vorhandenen Getränke (Wasser, Saft, Kaffee).
- Das Land Steiermark behält sich vor, Buchungsanfragen auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Bei akutem, unvorhersehbarem Bedarf für Pressetermine der Landesregierung kann das Land Steiermark eine bereits bestätigte Buchung aus wichtigem Grund stornieren oder verschieben. In diesem Fall wird das Land Steiermark nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten.
- Die Inbetriebnahme bzw. Nutzung der im Medienzentrum vorhandenen medientechnischen Ausstattungen ist nur befugten Personen des Landes Steiermark gestattet.
- Für unvorhergesehene Funktionsstörungen oder sonstige Fehler rund um Technik und Ausstattung übernimmt das Land Steiermark keine Haftung.
- Die Kosten für Anforderungen (z.B. Technik, Personal und Verpflegung), die über die explizit als inkludiert angebotenen Leistungen hinausgehen, sind ausnahmslos vom Nutzer zu tragen.
- Weitervermietung ist nicht gestattet. Vermittlung oder Anmietung über Dritte hat kostenneutral für das Land Steiermark zu erfolgen.
- Der Nutzer haftet für alle Schäden, Unfälle oder Forderungen, die durch die Veranstaltung entstehen oder mit ihr in Zusammenhang stehen, gegenüber dem Land Steiermark sowie Dritten. Er hat das Land Steiermark für allfällige Ansprüche, die von Dritten aus Anlass der Durchführung der Veranstaltung gegen das Land geltend gemacht werden, schad- und klaglos zu halten.
- Allenfalls erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Nutzer zu erwirken.
- Der Nutzer kann zur Mitwirkung an der Herstellung des gewünschten Settings sowie zur Mitwirkung am Rückbau herangezogen werden.
- Weder vor noch im Zuge der Veranstaltungen dürfen Transparente, Werbetafeln, Plakate oder ähnliches vor dem Gebäude aufgestellt werden.
- Für mitgebrachte Gegenstände, die im Medienzentrum oder in den Nebenräumen deponiert werden, übernimmt das Land Steiermark keine Haftung für Abhandenkommen, Beschädigungen oder sonstige Schäden.
- Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass es ihm untersagt ist, eigenständig Veränderungen am Raum oder an dessen Einrichtungsgegenständen vorzunehmen, sowie dass der Aufbau von Kulissen und Dekorationen, und die Vornahme von Licht- und Kraftanschlüssen nur mit ausdrücklicher Genehmigung und in Gegenwart der Beauftragten des Landes Steiermark durchgeführt werden darf. Der Einsatz von individuellem Branding für die Rückwand und die Pulte in Form von Magnetmatten ist grundsätzlich zulässig, bedarf aber der vorherigen Zustimmung durch das Land Steiermark.
- Im Medienzentrum ist das Rauchen ausnahmslos verboten.
