Heizkostenzuschuss 2025/26: Anpassung der Richtlinien bringt mehr Treffsicherheit und budgetwirksame Entlastung
17.533 Haushalte erhielten Unterstützung – Fördervolumen bei rund 5,96 Millionen Euro.
17.533 Haushalte erhielten Unterstützung – Fördervolumen bei rund 5,96 Millionen Euro.
Graz (10. Mai 2026).- In der Heizperiode 2025/2026 haben 17.533 Haushalte den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark bezogen. Davon entfielen 16.650 Leistungsbezieher auf österreichische Staatsbürger sowie 883 auf EU-/EWR-Bürger. Drittstaatsangehörige waren aufgrund der angepassten Richtlinien erstmals vom Bezug ausgeschlossen. Das gesamte Fördervolumen belief sich auf rund 5,96 Millionen Euro.
„Wir wollen diese vom Land Steiermark freiwillig bereitgestellte und gerade in Zeiten massiver Teuerung wichtige sozialpolitische Maßnahme treffsicher und sozial gerecht ausgestalten. Auch in budgetär herausfordernden Zeiten tragen wir Verantwortung für unsere Landsleute“, betont Soziallandesrat Hannes Amesbauer.
Präzisierte Richtlinien zeigen klare Wirkung
Die im Vorfeld vorgenommene Präzisierung der Förderkriterien, insbesondere die Fokussierung auf österreichische Staatsbürger, EU-/EWR-Bürger sowie Personen mit mindestens fünfjährigem Hauptwohnsitz in der Steiermark, hat wesentlich zu einer sozial gerechteren und treffsichereren Ausgestaltung beigetragen.
Ein Vergleich mit der Heizperiode 2023/2024 unterstreicht diese Entwicklung deutlich: Damals erhielten insgesamt rund 18.859 Haushalte den Heizkostenzuschuss. Darunter befanden sich 16.235 österreichische Staatsbürger, 1.061 EU-/EWR-Bürger sowie 1.563 Drittstaatsangehörige. Das Fördervolumen lag bei rund 6,41 Millionen Euro.
Durch die Anpassung der Richtlinien reduzierte sich die Zahl der Leistungsbezieher nun um rund 1.330 Haushalte. Gleichzeitig konnten ohne Kürzungen bei der Förderhöhe Einsparungen von etwa 450.000 Euro erzielt werden.
„Ein Blick auf die Statistiken zeigt klar, dass die Anpassung der Richtlinien goldrichtig war. Trotz enormen Spardrucks konnte der Heizkostenzuschuss in voller Höhe gewährlistet werden, gleichzeitig wurden durch gezielte Präzisierungen des Bezieherkreises nennenswerte budgetwirksame Einsparungen erzielt, ohne die steirische Bevölkerung in ohnehin schwierigen Zeiten im Stich zu lassen“, so Amesbauer, der auch auf den eingeschlagenen Kurs der Landesregierung verweist: „Freiwillige Sozialleistungen des Landes – soweit unions- und bundesrechtlich zulässig – wollen wir konsequent auf die steirische Bevölkerung fokussieren und Missbrauch wirksam entgegenwirken.“
Onlinebeantragung 2024/2025 brachte massive Mehrkosten
Die dazwischenliegende Heizperiode 2024/2025 ist nicht repräsentativ vergleichbar. In diesem Zeitraum wurde von der Vorgängerregierung erstmals eine Onlinebeantragung des Heizkostenzuschusses ermöglicht. Zahlreiche Rückmeldungen aus Gemeinden sowie eine umfassende Befragung der Mitglieder des Städtebundes haben deutlichen Verbesserungsbedarf bei der technischen Umsetzung aufgezeigt. Insbesondere fehlende Kontrollmöglichkeiten wurden wiederholt kritisiert. Die Onlinebeantragung musste daher aus technischen Gründen ausgesetzt werden.
In der Heizperiode 2024/2025 stieg die Zahl der Bezieher deutlich auf insgesamt 26.347 Haushalte an. Davon entfielen 21.666 auf österreichische Staatsbürger (+33 % zu 23/24), 1.829 auf EU-/EWR-Bürger (+72 % zu 23/24) sowie 2.852 auf Drittstaatsangehörige (+ 82 % zu 23/24). Das Fördervolumen belief sich auf rund 8,96 Millionen Euro. Aus diesen Zahlen lässt sich klar ableiten, dass insbesondere Nichtstaatsbürger von der damaligen Ausgestaltung der Onlinebeantragung profitiert haben.
Digitalisierung nur mit wirksamen Kontrollen
Die steirische Landesregierung bekennt sich weiterhin ausdrücklich zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren. Gleichzeitig muss jedoch sichergestellt werden, dass dadurch weder zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht noch unrechtmäßige Bezüge ermöglicht werden.
Bei einer möglichen Wiedereinführung der Onlinebeantragung werden daher Effizienz, Kontrollmöglichkeiten und Missbrauchssicherheit Vorrang vor zeitlichem Druck haben. Rückblickend hat die damalige Ausgestaltung nicht zweifelsfrei gewährleisten können, dass ein unrechtmäßiger Bezug ausgeschlossen wird.
Rückfragehinweis:
Oliver Brunnhofer | Büro Landesrat Amesbauer | Mobil: +43 676 8666 6746
Tel. +43 (316) 877 6746 | E-Mail: oliver.brunnhofer@stmk.gv.at
Graz, am 10. Mai 2026
Kommunikation Land Steiermark-Aussendungen unter E-Mail: kommunikation@stmk.gv.at
zur Verfügung.
