Steiermark setzt auf Windkraftausbau: Sachprogramm Windenergie 2026 geht in Begutachtung
Land Steiermark legt 18 neue Wind-Zonen mit Potenzial von 530 bis über 700 MW fest

Graz (13. April 2026).- Die Steiermärkische Landesregierung hat heute das novellierte Sachprogramm (SAPRO) Windenergie 2026 präsentiert und in die öffentliche Begutachtung geschickt. Das überörtliche Planungsinstrument schafft die räumliche Grundlage für den notwendigen Ausbau der Windenergie und sichert gleichzeitig sensible Natur- und Landschaftsräume nachhaltig ab. Insgesamt 18 neue bzw. erweiterte Vorrang- und Eignungszonen mit einer Gesamtfläche von 4.800 Hektar werden ausgewiesen.
Klarer Rahmen für die Energiezukunft
Die Steiermark hat klare Ziele: Das Regierungsprogramm 2024-2029 sieht einen Zubau von 400 Megawatt (MW) Windleistung bis 2030 vor. Die Energiestrategie Steiermark 2030 Plus definiert darüber hinaus den Ausbau auf mindestens 1.000 MW installierte Gesamtleistung als Zielsetzung. Derzeit speisen in der Steiermark 122 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von 324 MW ins Netz ein – die bestehenden Vorrang- und Eignungszonen sind damit weitgehend ausgeschöpft. Mit den aktuell in Umsetzung befindlichen Projekten wird sich die installierte Leistung auf rund 600 MW erhöhen – ein weiterer Flächenbedarf ist daher angezeigt.
Bedachte Auswahl aus über 130 Potenzialstandorten
Dem vorliegenden Entwurf ging ein mehrstufiger, wissenschaftlich fundierter Planungsprozess voraus. Ausgehend von knapp 140 eingemeldeten Planungsinteressen – eingereicht von rund 20 Projektentwicklern – wurden in einem umfassenden GIS-basierten Screening-Verfahren unter Einbindung der zuständigen Abteilungen des Landes nur jene Standorte weiterverfolgt, die eine hohe technische Eignung mit einem geringen Konfliktpotenzial verbinden. Im Ergebnis finden von den ca. 140 eingereichten Projekten 18 Zonen ihren Niederschlag im Sachprogramm.
„Die Energiewende ist keine ideologische Frage, sondern eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Spätestens die jüngsten internationalen Entwicklungen haben gezeigt, wie abhängig wir noch immer von externen Faktoren sind – und wie entscheidend eine sichere, leistbare Energieversorgung für unseren Standort und unseren Wohlstand ist. Mit dem Sachprogramm Windenergie 2026 setzen wir genau hier an: Wir schaffen mit neuen Zonen und klaren Rahmenbedingungen die Grundlage, um den Ausbau erneuerbarer Energie konsequent voranzutreiben und gleichzeitig Verfahren zu beschleunigen. Damit stärken wir nicht nur die Nachhaltigkeit, sondern vor allem die Versorgungssicherheit für unsere Betriebe und die Steirerinnen und Steirer. Denn eines ist klar: An der Frage der stabilen Energieversorgung hängt die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes“, betont Landeshauptmann-Stv. Manuela Khom.
Die 18 neuen Zonen umfassen 9 neue Vorrangzonen, fünf neue Eignungszonen sowie vier Erweiterungen bestehender Zonen und erstrecken sich über 29 Standortgemeinden. In diesen Zonen sind zwischen 105 und 164 neue Windenergieanlagen mit einer potenziellen Mindestleistung von 530 MW (im besten Szenario bis über 700 MW) möglich. Gespräche mit allen knapp 30 beteiligten Gemeinden wurden bereits im Jänner und Februar 2026 geführt, die Rückmeldungen waren überwiegend positiv.
In Vorrangzonen soll im landesweiten öffentlichen Interesse die Errichtung von Windenergieanlagen räumlich konzentriert erfolgen. Es ist hier kein Widmungsverfahren der örtlichen Raumordnung erforderlich. Gleichzeitig wurden alle neuen Standorte auf ihre Eignung geprüft. Bei der Festlegung neuer Flächen wurde darauf geachtet, dass die geographischen und meteorologischen Voraussetzungen gegeben sind und dass die notwendige Netzkapazität für die Einspeisung des zusätzlich erzeugten regionalen Stroms vorhanden sind. Damit sind alle Voraussetzungen für eine rasche und effiziente Umsetzung wichtiger regionaler und nachhaltiger Energieerzeugung erfüllt.
„Die aktuellen geopolitischen Krisen zeigen deutlich, wie verletzlich unsere Energieversorgung ist. Umso wichtiger ist es, die Steiermark unabhängiger zu machen und konsequent auf heimische Ressourcen wie Wasser, Sonne, Wind, Biomasse oder Geothermie zu setzen. Mit der Novelle des Sachprogramms Windenergie 2026 schaffen wir dafür die Grundlage: klare Regeln, gezielte Ausbauzonen und ein verantwortungsvoller Umgang mit Natur und Landschaft. Die geplanten Vorrang- und Eignungszonen gehen mit bis zu 700 Megawatt zusätzlicher Leistung sogar über die ursprünglich im Regierungsprogramm verankerten Ziele hinaus und sind ein großer Schritt hin zu mehr Versorgungssicherheit, leistbarer Energie und regionaler Wertschöpfung. Damit stärken wir nicht nur unseren Wirtschaftsstandort, sondern sichern auch nachhaltig die Energiezukunft der Steiermark“, sagt Energielandesrätin Simone Schmiedtbauer.
Natur- und Artenschutz als Fundament
Parallel zur Ausweisung neuer Windenergieflächen wird auch der Schutz sensibler Bereiche konsequent erweitert: Die Ausschlusszone – in der keinerlei Windenergieanlagen errichtet werden dürfen – wächst um rund 40.000 Hektar (plus 10 Prozent gegenüber SAPRO 2019). Damit sind künftig rund 27 Prozent der steirischen Landesfläche als Ausschlusszone definiert. Alle neu festgelegten Vorrangzonen wurden einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen. Berücksichtigt wurden dabei unter anderem ornithologisch sensible Gebiete (BirdLife 2025), Lebensräume für Raufußhühner sowie Schutzgebiete der Alpenkonvention.
„Wir bauen Windkraft in der Steiermark mit Bedacht aus. Von knapp 140 eingemeldeten Planungsinteressen finden am Ende nur 18 Zonen ihren Niederschlag – das zeigt, wie anspruchsvoll und sorgfältig dieser Prozess war. Uns war wichtig, dass jeder neue Standort sowohl die hohe technische Eignung als auch ein vertretbares ökologisches Profil aufweist. Die Energieversorgung der Zukunft und der Schutz unserer steirischen Natur- und Landschaftsräume schließen sich nicht aus – sie bedingen einander“, so Landesrat Stefan Hermann.
Breiter Rückhalt - Begutachtung ab sofort
Mit der Novelle 2026 weist die Steiermark in Summe 30 Windenergie-Zonen (25 Vorrangzonen, 5 Eignungszonen) im Gesamtausmaß von 9.356 Hektar – rund 0,57 Prozent der Landesfläche - aus. Der Verordnungsentwurf inklusive Erläuterungsbericht, Umweltbericht der Strategischen Umweltprüfung und Planunterlagen liegt ab 13. April 2026 für acht Wochen zur öffentlichen Begutachtung auf. Jedermann kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Stellungnahmen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung einbringen. Nach Auswertung der Stellungnahmen folgen die Befassung des Raumordnungsbeirats und schließlich der Beschluss der Verordnung durch die Landesregierung.
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Rückfragehinweis:
Anna Spielhofer | Büro LH-Stv. Khom | Mobil: +43 676 8666 4086
Tel. +43 (316) 877 4086 | E-Mail: anna.spielhofer@stmk.gv.at
David Wilfling | Büro Landesrat Hermann | Mobil: +43 676 8666 5316
Tel. +43 (316) 877 5316 | E-Mail: david.wilfling@stmk.gv.at
Maximilian Gutjahr | Büro Landesrätin Schmiedtbauer | Mobil: +43 676 8666 4105
Tel. +43 (316) 877 4105 | E-Mail: maximilian.gutjahr@stmk.gv.at
Graz, am 13. April 2026
Kommunikation Land Steiermark-Aussendungen unter E-Mail: kommunikation@stmk.gv.at
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