Verbindliche Vorgaben für Umweltschutz bei Motorsportveranstaltungen
Steirischer Umweltanwalt präsentiert überarbeiteten "Fahrerlager-Leitfaden"


Graz (11.03.2026).- Der Motorsport spielt auch abseits von Formel 1 und MotoGP in der Steiermark eine große Rolle. Neben unzähligen kleineren Rennen finden jedes Jahr unter anderem mehrere Enduro-Staatsmeisterschaftsläufe im Bereich Motorrad, die Ennstal-Classic, die Südsteiermark-Classic oder auch das bekannte Rechbergrennen statt. Für derartige Veranstaltungen wird der Fahrerlager-Leitfaden, den die steirische Umweltanwaltschaft 2005 erstmals herausgegeben hat und der sich auch in anderen österreichischen Bundesländern etabliert hat, herangezogen.
Nach 20 Jahren wurde der Leitfaden adaptiert – und in überarbeiteter Form am Mittwoch (11.03.2026) im Medienzentrum Steiermark in Graz präsentiert.
Umweltanwalt Maximilian Lughofer: „Der Leitfaden regelt mit verbindlichen Vorgaben unter anderem die hohen technischen Standards im Umweltschutzbereich – die Palette reicht von der technischen Abnahme von Fahrzeugen über Vorgaben zur Abfallentsorgung bis zum Schutz von Boden und Grundwasser. Die Überarbeitung war notwendig, damit sich Veranstalter von Motorsport-Events, Rennteilnehmer, Behörden sowie Sachverständige strukturiert und anwenderfreundlich an den aktuellen Herausforderungen orientieren können.”
Die Inhalte der überarbeiteten Ausgabe, die in Zusammenarbeit mit Veranstaltern und Motorsport-Experten erstellt wurden, sind am neuesten Stand der Technik. Sie verstehen sich als Richtschnur, damit der Motorsport, der in der Steiermark hohen wirtschaftlichen und touristischen Stellenwert genießt, auch in Sachen Umweltschutz auf der Überholspur bleibt. Neue Motorsportklassen (Elektrofahrzeuge) fanden ebenso Eingang in das Handbuch wie neue (zertifizierte) Materialien zum Boden- und Grundwasserschutz, spezielle Vorgaben und Checklisten für unterschiedliche Wettbewerbe (Rallye, Motocross, Autocross etc.) sowie Verordnungen beziehungsweise Hinweise im Bereich Lärmschutz.
Das Handbuch zum Download finden Sie
hier.
Rückfragehinweis:
Maximilian Lughofer | Umweltanwaltschaft Steiermark
Tel. +43 (316) 877 2965 | E-Mail: maximilian.lughofer@stmk.gv.at
Graz, am 11. März 2026
Martin Schemeth unter Tel.: +43 (316) 877-4204, bzw. Mobil: +43 (676) 86664204 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: martin.schemeth@stmk.gv.at zur Verfügung.
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