20 Millionen Euro: Zusätzliche Investitionen in den Hochwasserschutz
Damit in den Katastrophengebieten zusätzliche Investitionen in den Hochwasserschutz rasch realisiert werden können, braucht es weitere Mittel von Seiten des Bundes.
Graz (20. Juni 2024).- Schwere Gewitter und Wetterextreme sorgen auch in der Steiermark immer wieder für schwere Schäden, wie zuletzt in der Oststeiermark und in Graz-Umgebung. Deshalb und zum Schutze der Steirerinnen und Steirer werden jedes Jahr rund 55 Millionen Euro in den Hochwasserschutz investiert. Dadurch konnten in der Vergangenheit bereits viele Schäden verhindert werden. Am 8. und 9. Juni waren 49 der steiermarkweit rund 200 Rückhaltebecken ganz oder teilweise eingestaut und haben damit einen Schaden von mindestens 20 Millionen Euro verhindert. In den folgenden Monaten wird bei den Investitionstätigkeiten ein besonderes Augenmerk auf die besonders betroffenen Gebiete gelegt. Konkret sind in der Oststeiermark und in Graz-Umgebung zusätzliche Projekte um zirka 20 Millionen Euro in Vorbereitung. Diese sollen nun so rasch wie möglich auf den Weg gebracht werden.
Folgende Projekte sind derzeit in Vorbereitung:
- Linearer Hochwasserschutz für Großwilfersdorf (8,6 Millionen Euro)
- Rückhaltebecken für Grafendorf (3,5 Millionen Euro)
- Rückhaltebecken Bad Blumau (2,5 Millionen Euro)
- Linearer Hochwasserschutz für Raaba-Grambach (1,2 Millionen Euro)
- Linearer Hochwasserschutz sowie ein Rückhaltebecken für Übelbach und Deutschfeistritz (4 Millionen Euro)
Brief an Bundesregierung: Es braucht zusätzliche Unterstützung
Damit diese Hochwasserschutzmaßnahmen so schnell wie möglich realisiert werden können, braucht es aber zusätzliche Unterstützung von Seiten des Bundes. Daher hat Landeshauptmann Christopher Drexler gemeinsam mit Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang einen Brief an Bundeskanzler Karl Nehammer geschickt. Darin wird die Bundesregierung dringend ersucht, angesichts der schweren Katastrophe in der Steiermark, zusätzliche Mittel für den Katastrophenschutz bereitzustellen. Vorstellbar wäre eine Änderung des Katastrophenfondsgesetzes, wie es bereits 2018 für die schwere Katastrophe in Gasen der Fall war.
Weitere präventive Schutzmaßnahmen
Am Dienstag (18.06.2024) ist eine adaptierte Verordnung zum bereits 2005 gestarteten „Sachprogramm Naturgefahren“ in Kraft getreten, um künftig noch besser präventiv Schäden durch wasserbedingte Naturgefahren und Lawinen zu reduzieren. Damit hat das Land Steiermark überörtliche Vorgaben für Bauverfahren und die Raumordnung in den Gemeinden geschaffen und nachgeschärft, um künftig Schäden durch Naturgefahren zu verringern. Es geht darum, in kritischen Zonen eine Siedlungsentwicklung einzuschränken und die Raumordnung mit der Wasserwirtschaft bereits in der Planung besser zu verknüpfen. Ein weiteres Ziel des Sachprogramms Naturgefahren ist die Verbesserung von Retentions- und Abflussgebieten als natürlicher Hochwasserschutz. Betroffen sind von diesen Änderungen auf Ebene der Wasserwirtschaft und Raumordnung des Landes etwa 250 Bauverfahren jährlich.
Um die steirischen Gemeinden dabei zu unterstützen, präventive Maßnahmen zu setzen, die die Auswirkungen von Naturkatastrophen eingrenzen, fördert das Land Steiermark außerdem seit 2020 den „Naturgefahren-Check“. Dabei nehmen Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachgebieten die Gemeinden genau unter die Lupe, um Risikofaktoren auszumachen. In der Folge wird dann ein Konzept ausgearbeitet, wie die Folgen von Starkregen, Trockenheit und mehr reduziert werden können. 30 Gemeinden können pro Jahr diesen Check buchen – dank der Förderungen des Landes Steiermark zu einem Selbstkostenpreis von rund 960 Euro. Mit 81 steirischen Gemeinden wurde dieser Naturgefahrencheck bereits durchgeführt, bis Ende des Jahres werden es rund 110 sein. Damit ist die Steiermark österreichweit Vorbild.
Landesrätin Simone Schmiedtbauer: „Als Land Steiermark werden wir unsere Investitionen in den Hochwasserschutz konsequent fortsetzen. Unser Schwerpunkt liegt vor allem auf jenen Gebieten, die zuletzt besonders stark von Hochwasserereignissen betroffen sind. Wir haben bereits fünf konkrete Projekte in der Oststeiermark und in Graz-Umgebung in Vorbereitung. So schützen wir die Steirerinnen und Steirer sowie deren Eigentum vor Naturgewalten. Damit das noch schneller gelingt brauchen wir dringend Unterstützung von Seiten des Bundes.“
Landesrätin Ursula Lackner: „Der Klimawandel ist angekommen, forciert Starkregenereignisse wie vor zwei Wochen und sorgt dafür, dass diese extremen Situationen in Zukunft häufiger vorkommen. Es ist Zeit zu Handeln. Das bedeutet, nicht nur den Klimaschutz zu intensivieren, sondern auch Wege zu entwickeln, um mit den Folgen des Klimawandels richtig umzugehen. Daher investieren das Land und betroffene Gemeinden seit Jahren nicht nur in Hochwasserschutzbauten, sondern auch in Naturgefahrenchecks und die daraus resultierenden präventiven Maßnahmen. Extreme Naturereignisse können wir nicht ausschließen. Aber wir können uns vorbereiten, indem wir unsere Regelungen in hochwassergefährdeten Gebieten verschärfen und unsere Gemeinden unterstützen, sich richtig vorzubereiten.“
Rückfragehinweise:
- Maximilian Gutjahr | Büro Landesrätin Schmiedtbauer | Tel: +43 676 8666 4105 | E-Mail: maximilian.gutjahr@stmk.gv.at
- H. Michael Samec | Büro Landesrätin Lackner | Tel: +43 676 8666 2762 | E-Mail: heinz.samec@stmk.gv.at
Graz, am 20. Juni 2024
Martin Schemeth unter Tel.: +43 (316) 877-4204, bzw. Mobil: +43 (676) 86664204 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: martin.schemeth@stmk.gv.at zur Verfügung.
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