Gemeindefusion: Höchstrichter weisen Aufhebungsanträge zurück
Landesspitze nahm zur heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Stellung
Graz (16. Dezember 2014).- Die steirischen Reformpartner Landeshauptmann Franz Voves und Landeshauptmann-Stv. Hermann Schützenhöfer nahmen anlässlich der aktuellen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) heute Mittag (16.12.2014) im Weißen Saal der Grazer Burg zur Gemeindestrukturreform Stellung.
LH Voves und LH-Vize Schützenhöfer betonten: "Mit seiner heutigen Entscheidung hat der VfGH unseren Reformkurs endgültig bestätigt und auch die noch verbliebenen Anträge auf Aufhebung abgewiesen. Der Verfassungsgerichtshof hat erkannt, dass in keinem Fall Unsachlichkeit vorliegt. Somit wird klar, dass sachliche und transparente Parameter Entscheidungsgrundlage für Gemeindezusammenlegungen waren und wir jegliche Parteilichkeit hintangestellt haben."
Nachdem auf den Tag genau heute vor vier Jahren das große Projekt der steirischen Reformpartnerschaft gestartet wurde, handle es sich heute um einen historischen Tag. "Mit der Gemeindestrukturreform können wir Heimat in den Regionen erhalten. Am Lebensumfeld der Menschen wird sich durch die neuen Strukturen nichts ändern. Durch neue Synergieeffekte in den größeren Einheiten sichern wir auch in Zukunft Wertschöpfung und Arbeitsplätze in den Regionen", so Voves.
Ziel des Reformkurses der vergangenen vier Jahre war es, die steirischen Gemeinden zu stärken und nicht zu schwächen. Schützenhöfer: "Die Gemeindestrukturreform ist das Herzstück der Reformpartnerschaft. Die steirischen Gemeinden sind Seele und Rückgrat unseres Landes. Mit dem heutigen Erkenntnis fällt mir zwar ein Stein vom Herzen, doch sehe ich keinen Anlass zu Übermut." Denn eines sei klar: „Unsere Hand bleibt ausgestreckt, auch in Richtung jener 43 Gemeinden, deren Anfechtungen nunmehr abgewiesen wurden", so Schützenhöfer abschließend.
Folgende Gemeinden sind von dem neuen Ergebnis betroffen: Teufenbach, Petersdorf II, Kleinlobming, Nestelbach im Ilztal, Gams bei Hieflau, Preßguts, Stein, Weißenbach bei Liezen, Dürnstein in der Steiermark, Neumarkt in der Steiermark, Gschnaidt, Seggauberg, Hart-Purgstall, Brodingberg, Höf-Präbach, Sulmeck-Greith, Reichendorf, Pitschgau, Großradl, St. Oswald ob Eibiswald, Hollenegg, Vogau, Zettling, Trahütten, Freiland bei Deutschlandsberg, Osterwitz und St. Nikolai im Sölktal.
Die Gemeinde Saifen-Boden hat, nachdem ihr erster Antrag vom VfGH aus formalen Gründen zurückgewiesen worden ist, erst kürzlich erneut einen Antrag gegen die Gemeindefusion eingebracht. Dieses Verfahren konnte daher naturgemäß noch nicht entschieden werden.
Link zur Website des Verfassungsgerichtshofes www.vfgh.gv.at beziehungsweise zur Presseaussendung des Verfassungsgerichtshofes.
Das Video dieser Pressekonferenz steht demnächst unter www.videoportal.steiermark.at zur Verfügung.
Graz, am 16. Dezember 2014
Anna Schwaiberger unter Tel.: +43 (316) 877-5528, bzw. Mobil: +43 (676) 86665528 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: anna.schwaiberger@stmk.gv.at zur Verfügung.
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