Fusionsbeschlüsse von 80 Prozent der betroffenen Gemeinden
303 von 382 Gemeinden haben bis 30.9. Beschlüsse gefasst
Graz (3. Oktober 2013).- 80 Prozent der von der Gemeindestrukturreform betroffenen Gemeinden haben bis 30.9. einen Beschluss zur Gemeindevereinigung gefasst, 72 Prozent dieser Beschlüsse waren einstimmig. "Das ist ein Riesenerfolg und zeugt von unserer dreijährigen intensiven Diskussions- und Gesprächstätigkeit. Wir haben es uns wirklich nicht leicht gemacht, diese Reform hat viel Überzeugungsarbeit gekostet. Das Team des Landes hat über 1000 Gespräche geführt, es gab mehr als 100 Bürgerversammlungen, mit jedem Bürgermeister wurde gesprochen, jede Bürgerinitiative wurde empfangen. 303 Gemeinderatsbeschlüsse für eine Gemeindevereinigung liegen aktuell vor", erklärten die steirischen Reformpartner Landeshauptmann Franz Voves und Landeshauptmann-Vize Hermann Schützenhöfer bei der Pressekonferenz zum aktuellen Stand der Gemeindestrukturreform nach der heutigen Regierungssitzung (3.10.2013). Die steirische Gemeindelandkarte wird 2015 von den derzeit 542 Gemeinden nur mehr 288 aufweisen. 160 Gemeinden sind von der Gemeindestrukturreform überhaupt nicht betroffen.
Landeshauptmann Franz Voves: "Heute ist ein historischer Tag, wir haben gemeinsam im Rahmen eines hochdemokratischen Prozesses dieses großartige Ergebnis erreicht. Ich bin stolz auf unsere steirischen Bürgermeister und Gemeinderäte, die großes Verantwortungsbewusstsein und große demokratische Reife gezeigt haben, denn für sie war es teilweise eine Entscheidung der Vernunft und der Verantwortung für eine bessere Zukunft der Gemeinde und keine Herzensentscheidung. Wir haben - denn die Arbeiten für Regionnext waren eine Vorbereitung dazu - insgesamt acht Jahre daran gearbeitet, die steirischen Gemeinden für die Zukunft fit zu machen. Wenn wir das nicht gemacht hätten, wäre ein stilles Sterben des Standortes Steiermark die Folge gewesen. Aus diesem Grund sind wir als Reformpartner diesen steinigen, aber wichtigen und richtigen Weg gegangen und haben uns der Verantwortung für eine gute Zukunft der Steiermark gestellt."
Für Landeshauptmann-Stellvertreter Hermann Schützenhöfer kann sich das Ergebnis sehen lassen: „Ich bin meinen Bürgermeistern sehr dankbar - sie haben ein ganz großes Signal der Veränderungsbereitschaft gezeigt." Nun würden über 80 Prozent freiwillig zusammengeführt, bei der letzten Gemeindezusammenlegung seien es noch 85 Prozent gewesen, die per Gesetz fusioniert wurden. „Das zeigt die demokratische Reife dieser Reformpartnerschaft, ich habe selbst hunderte Gespräche geführt, ich war und bin der letzte, der vom Verhandlungstisch aufsteht. Meine Hand bleibt auch weiterhin ausgestreckt", so Schützenhöfer weiter. Er habe mit allen Fasern des Herzens drei Jahre lang dafür gekämpft und wolle weiter verhandeln „bis zum Umfallen".
SPÖ-Klubobmann Walter Kröpfl unterstrich auch, dass es im Landtagsklub kein einfacher demokratischer Prozess war, bis man zu einer einstimmigen Meinung gekommen sei. "Aber es ist eine wichtige und richtige Reform, damit die steirischen Gemeinden überleben können."
Für ÖVP-Klubobmann Christopher Drexler ist es ein besonderer Moment in der steirischen Reformpartnerschaft: „Und es war auch ein großer Reformbrocken auch für die Spitzen dieser Reformpartnerschaft." Zur weiteren Vorgangsweise erklären die Klubobleute: „Die Begutachtung des Gesetzesentwurfes wird bis Anfang November dauern, danach kommt die Regierungsvorlage. Anschließend werden der zuständige Ausschuss und ein Unterausschuss des Landtags damit beschäftigt, wo es ausreichend Zeit und Gelegenheit geben wird, das im Landtag zu diskutieren. Bei gutem Wind kann es heuer noch einen Beschluss im Landtag geben."
Strukturell wirkt sich die Reform so aus, dass die durchschnittliche Einwohnerzahl je Gemeinde sich von 1.747 auf 3.293 erhöht, österreichweit sind es - ohne Wien zu berücksichtigen - 2.847. Der Steiermarkanteil an Gemeinden unter 1.000 Einwohner wird von 32 auf 3,6 Prozent zurückgehen und die Zahl steirischer Gemeinden über 10.000 Einwohner erhöht sich von 5 auf 15.
Detaillierte Informationen über die Gemeindestrukturreform finden Sie in dieser Unterlage, die neue Gemeindestruktur mit den neuen Einwohnerzahlen finden Sie hier.
Das Steiermärkische Gemeindestrukturreformgesetz wird ab heute einem vierwöchigen Begutachtungsverfahren entsprechend dem Volksrechtegesetz unterzogen und nach Einarbeitung von Stellungnahmen dem Landtag Steiermark zur Behandlung vorgelegt. Der Gesetzeswurf ist ebenso wie die neue Gemeindeliste auf der Gemeindestrukturreform-Homepage {url:1:'www.gemeindestrukturreform.steiermark.at'} abrufbar. Die steirischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wurden per Brief informiert.
Graz, am 3. Oktober 2013
Mag. Ingeborg Farcher unter Tel.: +43 (316) 877-4241, bzw. Mobil: +43 (676) 86664241 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: ingeborg.farcher@stmk.gv.at zur Verfügung.
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