Ökologische Wohnbauförderung senkt Wohnkosten
Land Steiermark und steirische Banken geben Öko-Spartipps
Graz.- Mit einer effizienten Wohnbauförderung ist es dem Land Steiermark gelungen, den Bedarf an Wohnraum im Wesentlichen zu decken. Mit der neuen ökologischen Wohnbauförderung kann nun der nächste Schritt, hin zu einer Senkung der Miet- und Energiekosten bei gleichzeitiger Steigerung der Wohnqualität gesetzt werden. Insgesamt ist eine Senkung der Energiekosten um bis zu 30 Prozent zu erwarten.
Dabei forciert man durch Förderungsanreize die umweltfreundliche Energiegewinnung für Warmwasser mit Solaranlagen und die Beheizung durch erneuerbare Energiequellen als Ersatz für fossile Brennstoffe (Kohle, Öl, Gas). Insgesamt werden österreichweit 700 Millionen Euro in die Verwendung neuer Energieträger investiert und damit 4000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Positive Effekte ergeben sich auch bei der Verteilung der Arbeitsplätze in diesem Bereich: Werden bei der Verwendung fossiler Energieträger neun Arbeitsplätze außerhalb Österreichs und nur einer in Österreich geschaffen, beträgt das Verhältnis bei den neuen Energieträgern 6:4.
Wärmemessungen sollen im Bedarfsfall auftretende Energieverluste bei Wohnhäusern sichtbar machen, eine Energiebuchhaltung die Übersicht über deren Energiehaushalt geben und damit die Förderungsvoraussetzung sicherstellen. Derzeit verwendet bereits die Hälfte der 520.000 steirischen Haushalte umweltfreundliche Heizsysteme. Dieser Anteil soll bis zum Jahr 2015 auf 60 Prozent erhöht werden. Ein weiterer Schwerpunkt der neuen Wohnbauförderung ist der Anreiz zur Verwendung nachhaltiger Baustoffe. Hier sollen vor allem die großen steirischen Holzreserven zum Einsatz kommen. „Mit unserem steirischen Weg der Wohnbauförderung zeigen wir, dass sich Miet- und Betriebskostensenkungen, nachhaltiges Bauen und umweltfreundliche Energieversorgung keineswegs ausschließen. Wir sind damit unserem Ziel, eine hohe, kostengünstige und umweltfreundliche Wohnqualität für die Steirerinnen und Steirer zu schaffen, einen großen Schritt näher gekommen“, beschreibt der für den steirischen Wohnbau zuständige Landesrat Johann Seitinger Inhalte und Ziele des Förderungsmodells.Die Steiermark leistet damit auch einen Beitrag zur Erreichung des Kioto-Zieles, der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen (Lachgas N2O, Methan CH4 und Kohlendioxyd CO2 um 10 Prozent, ausgehend vom Ausstoß im Jahr 1990). 11 Prozent der gesamten steirischen Feinstaubbelastung entstehen durch den Hausbrand, 9,4 Prozent der CO2 Belastung entstehen durch die Raumbeheizung und die Warmwasseraufbereitung. In diesen Bereichen soll mit der ökologischen Wohnbauförderung das weitere Einsparpotenzial ausgeschöpft werden. Die Wohnbauförderung stellt für den Bürger nur einen Teil der notwendigen Finanzierung dar. Um ihn auch beim privat aufzubringenden Finanzierungsanteil zu unterstützen, gibt es bei den gemeinsam erstellten „Öko-Spartipps“ nun eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Land Steiermark, der Steiermärkischen Sparkasse, der Raiffeisenbank und der Hypobank. „Wohnqualität ist Lebensqualität. Wir wollen den Steirerinnen und Steirern in diesem Bereich ein umfassendes Angebot machen. Darum haben wir diese Zusammenarbeit mit den Banken initiiert“, so Seitinger weiter. „Für die Steiermärkische Sparkasse ist die Vorsorge im Bereich der Wohnqualität für ältere Menschen einer der Schwerpunkte der Finanzierungsberatung im Zusammenhang mit der ökologischen Wohnbauförderung“, betont Direktor Rudolf Warga. Für 91 Prozent der Bevölkerung seien Kosteneinsparungen beim Wohnen das Wichtigste. Hier sei der Schwerpunkt auf die Energieeinsparungen bei der Wohnbauförderung ein Schritt in die richtige Richtung, sagt Nikolaus Lallitsch, Geschäftsführer der Raiffeisen Immobilienbank. Werner König, der Leiter des Centers für privaten Wohnbau der Hypobank sieht für die Banken als Finanzierer auch die Rolle des Mittlers zwischen Umwelt und Mensch, wenn es darum geht Ökologie, Finanzierbarkeit und Wohnqualität zu verbinden.
Graz, am 21. August 2006
Informationen:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 Wohnbauförderung
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Mo - Do von 8:00 bis 16:00 Uhr, Fr von 8:00 bis 13:00 Uhr
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