Feuerbrand kommen die "Wirte" abhanden
Neue Verordnung verbietet Produktion und Auspflanzung von Wirtspflanzen
Graz.- Der Feuerbrand breitet sich auch in der Steiermark besorgniserregend aus. Strengere Maßnahmen der neuen Feuerbrandverordnung, die bereits seit dem 1. Jänner 2004 in Kraft ist, nehmen vor allem die Wirtspflanzen dieser Pflanzenkrankheit ins Visier. Demnach dürfen seit Jahresanfang in der Steiermark nachfolgende Arten weder gezüchtet, produziert noch ausgepflanzt werden: Felsenbirne (Amelanchier), Weiß- und Rotdorn (Crataegus), Zwergmispel (Cotoneaster), Wollmispel (Eriobotrya), Glanzmispel (Photinia syn. Stranvesia) und Feuerdorn (Pyracantha).
Feuerbrand ist eine gefährliche, hochinfektiöse und schwer zu bekämpfende Bakterienkrankheit, die nur Kernobstpflanzen (Apfel, Birne, Quitte) und einige nahe verwandte Zier- und Wildgehölze der Familie der Rosengewächse, die Früchte mit einem Kerngehäuse entwickeln, befällt. Bei Ziergehölzen ist die Zwergmispel auf Grund des späten Blühtermines eine der Hauptwirtspflanzen.
Dipl. Ing. Heinz Lick, Forstschutzreferent der Fachabteilung 10C Forstwesen: „Die blütenbesuchenden Insekten spielen eine wichtige Rolle bei der Übertragung der Feuerbrandbakterien, denn die Narben in den geöffneten Blüten stellen eine bevorzugte Eintrittsöffnung für die Bakterien dar.“ Bienenvölker dürfen deshalb in der Zeit vom 15. März bis 15. Juli weder in eine noch aus einer Feuerbrand-Befallszone gebracht werden. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel: Dieses sogenannte Verbringungsverbot gilt weder für Bienenvölker, die von Gebieten oder in Gebiete oberhalb einer Seehöhe von 1400 Metern gebracht werden, noch für Bienenvölker, die zuvor 48 Stunden in Quarantäne (abgeschlossener Kühlraum, Keller oder Dunkelraum) gehalten wurden.
Um 1800 wurde in den USA das erste Mal über Feuerbrand berichtet. In Europa trat Feuerbrand 1957 in Südengland erstmalig auf, und konnte sich im Laufe der Jahrzehnte über fast ganz Europa ausbreiten. Im Jahre 1993 erreichte der Feuerbrand Vorarlberg. Seit 2001 gibt es kein österreichisches Bundesland mehr, das nachgewiesenermaßen feuerbrandfrei ist.
Für nähere Informationen über die aktuelle Feuerbrandverordnung steht der amtliche Pflanzenschutzdienst des Landes Steiermark unter der Telefonnummer 0316/877-6630 zur Verfügung bzw. eine eigene Homepage unter www.feuerbrand.steiermark.at, von der auch die gesamte Verordnung heruntergeladen werden kann.
Graz, am 5. März 2004
Für Rückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information Mag. Inge Farcher unter Tel.: (0316) 877-4241 Fax: (0316) 877-3188 E-Mail: ingeborg.farcher@stmk.gv.at zur Verfügung