Feueranzünden und Rauchen im Wald verboten
Waldbrandgefahr: Entsprechende Verordnung in allen steirischen Bezirken in Kraft
Der Waldbrand auf dem Plabutsch nahe Graz an diesem Wochenende dürfte durch eine achtlos weggeworfene Zigarette eines Spaziergängers ausgelöst worden sein. Sollten sich Zeugen für diesen Vorgang finden, dürfte dies für den Spaziergänger die mit Abstand teuerste Zigarette seines Lebens werden. Denn das Rauchen im Wald ist derzeit in allen steirischen Bezirken verboten, Verstöße werden mit drakonischen Strafen geahndet.
In Zeiten besonderer Waldbrandgefahr - wie sie durch die langanhaltende Hitze und Trockenheit seit Monaten herrscht - wird von den Bezirkshauptmannschaften in Absprache mit der Fachabteilung 10D Forstwesen per Verordnung das Feueranzünden und Rauchen im Wald und Waldnähe verboten. Verstöße gegen dieses Verbot kommen teuer: Die Bezirksverwaltungsbehörde kann Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder eine Gefängnisstrafe von bis zu vier Wochen verhängen.
Landesforstdirektor Dipl. Ing. Dr. Josef Kalhs: „Diese Verordnung wurde heuer schon im Frühjahr in Kraft gesetzt. Aus gutem Grund wie man sieht. Ich kann nur an alle appellieren, sie auch wirklich ernst zu nehmen. Eine beim Picknick vergessene Glasflasche oder eine sorglos weggeworfene Zigarette können viele Hektar Wald vernichten.“
Dank der vielen Freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehren, dem hohen technischen Ausrüstungsstand, der Koordination der FA7B, der ausgezeichneten Zusammenarbeit mit Bundesheer und Innenministerium bei Hubschraubereinsätzen konnten die Waldbrände in der Steiermark bislang zumeist rasch gelöscht und daher klein gehalten werden.
Graz, am 25. August 2003