Parkgebühren-Befreiung für Hebammen

Graz – Der Arbeitsalltag von 24 freiberuflichen Hebammen, die im Großraum Graz tätig sind, wird künftig wesentlich erleichtert. Die Hebammen werden von der Parkgebührenpflicht befreit und erhalten eine Ausnahmegenehmigung, ihr Fahrzeug im Halteverbot abzustellen, solange sie die Mütter betreuen. Mit Unterstützung von Landeshauptmann Waltraud Klasnic und dem österreichischen Hebammengremium wurde diese Forderung vor allem im Interesse von tausenden Müttern und ihrer Babys durchgesetzt, unterstrich heute Kornelia Müller, die die steirische Landesgruppe des Hebammen-Gremiums leitet, bei einem Treffen mit Landeshauptmann Waltraud Klasnic in der Grazer Burg. Im Grazer Straßenverkehr sind nun Hebammen mit den Hauskrankenpflegern gleichgestellt, die bereits von der Parkgebührenpflicht befreit sind und das Auto im Halteverbotsbereich ausnahmsweise abstellen dürfen, während sie ihre Patienten versorgen.
Landesleiterin Kornelia Müller sprach von der Erfüllung einer wesentlichen Forderung, da die Hebammen nicht nur im Kreissaal für Mutter und Kind tätig sind. Die wenigsten wissen, dass junge Mütter nach einer ambulanten Geburt und nach einer vorzeitigen Entlassung aus der Entbindungsstation Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme besitzen. Die Kosten übernimmt die Pflichtversicherung der jungen Mutter.
In der Steiermark werden jährlich mehr als 10.000 Kinder geboren. Rund 200 Hebammen sind derzeit landesweit berufstätig. „Wir wollen die Steiermark zum kinder- und familienfreundlichsten Bundesland machen und alle möglichen Rahmenbedingungen seitens der Politik so setzen, damit sich die Familie Steiermark wohlfühlt, denn nur wenn es den Familien gut geht, dann geht es auch dem Land gut,“ so LH Klasnic abschließend.
Informationen: Landesgeschäftsstelle Steiermark des österreichischen Hebammen-Gremiums: Telefon: 0316/69-66-10 oder 0676/371—7979. E-Mail: steiermark@hebammen.at Internet: www.hebammen.at
Graz, am 22. Mai 2003
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