Über Quoten zur Gleichbehandlung
Dritte Veranstaltung in der Reihe "Tag des Rechtsstaates und der Grundrechte"
Graz - Um die Gleichbehandlung von Frauen und Behinderten im öffentlichen Dienst sicherzustellen, sei mehr nötig, als die Gleichberechtigung als Grundrecht in der Verfassung zu verankern. Dazu könnten Quotenregelungen beitragen – die vorübergehende Bevorzugung von Frauen gegenüber Männern bei Stellenbewerbungen. Wird damit wiederum das Gleichheitsgebot verletzt? Sind diese Regelungen verfassungskonform? Diese Grundrechtsfragen standen im Mittelpunkt der dritten Veranstaltung in der Reihe „Tag des Rechtsstaates und der Grundrechte“ heute, Mittwoch, in der Grazer Burg. Anerkannte Juristen nahmen am Podium und im Auditorium Stellung zum Thema „Was heißt Diskriminierung im öffentlichen Dienst ? – Am Beispiel der Themen Geschlecht und Behinderung“.
Prof. Dr. Bettina Perthold vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien unterstrich, dass Quotenregelungen als verfassungskonform gelten, solange die Entscheidung zugunsten einer Frau sachlich zu rechtfertigen sei. Unzufrieden zeigte sich Mag. Petra Smutny, die am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien tätig ist, über die Lage in der Justiz. An den Bezirksgerichten werden zahlreich, an Höchstgerichten nur selten weibliche Richter ernannt. Entscheiden protestierte der Grazer Oberlandesgerichtspräsident Dr. Horst Brade in der Diskussion gegen eine Behauptung von Mag. Smutny über die Bevorzugung von Männern.
Landeshauptmann Waltraud Klasnic zog Bilanz über umgesetzte steirische Initiativen. „Mit 400 geschützten Arbeitsplätzen in der Landesverwaltung liegt die Steiermark österreichweit im Spitzenfeld und übersteigt die nach dem Behinderteneinstellungsgesetz geforderte Beschäftigungsverpflichtung“. Kämen alle Arbeitgeber diesem Auftrag nach, gebe es bundesweit 85.000 Arbeitsplätze für Behinderte. „Tatsächlich ist dieses Gesetz zu 65 Prozent erfüllt“, erklärte Dr. Hansjörg Hofer vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen. Die übrigen Unternehmer leisteten Abschlagszahlungen. Folglich biete die Hoheitsverwaltung bestmögliche Voraussetzungen, um die Anliegen der Frauen und Behinderten zu unterstützen, betonte Landesamtdirektor Dr. Gerhart Wielinger. Deshalb erteilte er neuerlich allen Bestrebungen, aus der Steiermärkischen Landesregierung ein „Unternehmen Steiermark“ zu machen, eine pointierte Absage.
Graz, am 8. Mai 2002
Für Rückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information Dr. Kurt Fröhlich unter Tel.: (0316) 877-3881 Fax: (0316) 877-3188 E-Mail: kurt.froehlich@stmk.gv.at zur Verfügung