Verfünffachung der Mittel: Steiermark setzt starken Impuls zum Ausbau der Kinderbildung und -betreuung
Anhebung der Fördersummen für Krippen- und Alterserweiterte Gruppen durch Landesregierung beschlossen.

Graz (9. Juli 2026).- Die Steiermark setzt einen kräftigen finanziellen Impuls für den weiteren Ausbau der elementaren Kinderbildung und -betreuung. Mit der geplanten Anpassung der „15a Richtlinie Ausbau 2022/23 bis 2026/27“ werden die Zuschüsse für die Errichtung zusätzlicher Krippengruppen sowie alterserweiterter Gruppen und Kinderhäuser deutlich angehoben. Damit sollen Gemeinden und Träger spürbar entlastet und zusätzliche Betreuungsplätze rascher auf den Weg gebracht werden. Der Landesanteil für die Errichtung zusätzlicher Krippengruppen steigt von derzeit 30.000 Euro auf 150.000 Euro pro Gruppe. Dadurch erhöht sich der maximale Zuschuss pro Krippengruppe auf bis zu 320.000 Euro. Auch für alterserweiterte Gruppen und Kinderhäuser wird die Förderung deutlich aufgestockt: Der maximale Investitionskostenzuschuss pro Gruppe steigt von 50.000 Euro auf 130.000 Euro.
Landesrat Stefan Hermann betont, dass das Land damit ein klares Signal für die Familien und für die Gemeinden setze. „Gerade in Zeiten angespannter Gemeindebudgets braucht es vom Land Rückenwind statt zusätzlicher Hürden. Wir schaffen mit dieser kräftigen Aufstockung einen echten finanziellen Hebel, damit neue Krippen- und Alterserweiterte Gruppen leichter umgesetzt werden können. Mit dieser deutlichen Anhebung der Zuschüsse geben wir den Gemeinden mehr Spielraum und sorgen dafür, dass Projekte nicht an der Finanzierung scheitern“, so Hermann.
„Mit dem Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz haben wir bereits die Rahmenbedingung für den weiteren Ausbau geschaffen. Nun folgt finanzielle Unterstützung. Unsere Gemeinden leisten beim Ausbau bereits großartige Arbeit. Nun werden Spielräume geschaffen, Investitionsrisikos gesenkt und Betreuungsplätze können rascher entstehen“, so Klubobmann Lukas Schnitzer und ergänzt: „Die Frage der Kinderbetreuung ist auch eine Standortfrage. Denn wenn die Errichtung und der Ausbau von Krippengruppen und Kinderbetreuungsplätzen leichter finanzierbar werden, profitieren am Ende nicht nur Eltern und Kinder, sondern auch die heimischen Betriebe: mehr Plätze, mehr Flexibilität und somit bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“
Neben den höheren Investitionszuschüssen soll auch die Beantragung von Personalkostenzuschüssen weiter vereinfacht werden. Künftig soll eine rückwirkende Antragstellung für das jeweilige Kindergartenjahr unabhängig vom zuletzt durchgeführten Call möglich sein. Der nächste Ausbau-Call ist bereits für Juli 2026 vorgesehen. Die Mittel für die Anhebung des Landesanteils sind im Budget vorhanden. Mit der Novelle schafft das Land Steiermark zusätzliche Planungssicherheit und setzt einen weiteren Schritt, um das Betreuungsangebot im ganzen Land nachhaltig zu stärken.
Graz, am 9. Juli 2026
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