Gesetzesnovelle bringt Erleichterungen im Kinderbildungs- und -betreuungsbereich
Landesregierung schickt erste Novelle zum Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz in Begutachtung.
Graz (31. März 2026).- Mit dem heutigen Dienstag (31.3.2026) startete der Begutachtungsprozess für die geplanten Änderungen im Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. Die Landesregierung reagiert mit dieser Novelle auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Es handelt sich dabei jedoch nur um die erste Phase der geplanten Gesetzesadaptierung. Im nächsten Schritt soll der Betrieb – insbesondere im Hinblick auf Personalfragen und Förderschienen – einer Überarbeitung unterzogen werden.
Aktuell sieht der Gesetzesentwurf breite Entlastungen und Entbürokratisierungsmaßnahmen vor. So werden beispielsweise die Betriebsformen der Einrichtungen vereinheitlicht. Statt bisher eine Unterscheidung zwischen Ganzjahres-, Jahres- oder Saisonbetrieben zu treffen, wird künftig nur noch eine Förderart festgelegt. Die Landesregierung leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Entbürokratisierung und kommt einer langjährigen Forderung der Trägerorganisationen nach. Darüber hinaus wurden die Raumprogramme und Festlegungen zu Freiflächen überarbeitet. Im Lichte der stufenweisen Senkung der Kinderhöchstzahl in Kindergartengruppen soll künftig erst ab der vierten Gruppe ein zusätzlicher Bewegungsraum notwendig sein. Darüber hinaus wird klargestellt, dass auch Schulturnsäle und Sporthallen mitgenützt werden können, wenn die Sicherheit und das Wohl der Kinder sichergestellt ist. Eine prozentuelle Unterschreitung der Soll-Freiflächen soll Erleichterungen bei der Errichtung von Einrichtungen in Ortskernen bringen.
Landesrat Stefan Hermann streicht die Notwendigkeit der Novelle hervor: „Wir sehen immer öfter, dass wir insbesondere bei der Errichtung von Betreuungseinrichtungen in Ortskernen an rechtliche Grenzen stoßen. Unserem Anspruch, Bestandsgebäude zu nutzen und damit auch zur Stärkung der Zentren beizutragen, wird mit dieser Gesetzesänderung Rechnung getragen. Darüber hinaus sind zahlreiche Eingaben aus den Expertenrunden seitens der Trägerorganisationen und Erhalter in die Novelle eingeflossen. Es handelt sich dabei jedoch nur um den ersten Schritt im Rahmen der Deregulierung im Kinderbildungs- und betreuungsbereich – weitere werden folgen.”
Landeshauptmann-Stv. Manuela Khom: „Mit dieser Gesetzesnovelle schaffen wir mehr Spielraum beim Bau von Kindergärten und Kinderkrippen für die steirischen Gemeinden. So können Kosten gesenkt und neue Einrichtungen leichter errichtet werden. Insbesondere bei der Errichtung von Betreuungseinrichtungen im Altbau senken wir die Anforderungen und helfen somit den Gemeinden, ihre Ortskerne zu beleben und weiter zu stärken. Klar ist aber auch, dass dies nur der Auftakt sein kann und wir daran arbeiten werden, weitere überflüssige bürokratische Hürden abzubauen."
Akute Bedarfe künftig besser abdecken
Bei der Errichtung und Inbetriebnahme von Betreuungseinrichtungen soll künftig die Nutzung von Bestandsgebäuden erleichtert werden. Ebenso sollen Provisorien über einen längeren Zeitraum als bislang nutzbar bleiben, um Spitzen in der Bevölkerungsentwicklung besser abdecken zu können. Im Rahmen der Deregulierung wurden überdies Doppelgleisigkeiten im Prüfbereich abgebaut.
Die gegenständliche Gesetzesnovelle befindet sich noch bis 21. April 2026 in Begutachtung und kann im Online-Portal des Landes eingesehen werden.
Rückfragehinweis
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Tel. +43 (316) 877 5316 | E-Mail: david.wilfling@stmk.gv.at
Felix Oberascher | Büro LH-Stv. Khom | Mobil: +43 676 8666 8738
Tel. +43 (316) 877 8738 | E-Mail: felix.oberascher@stmk.gv.at
Graz, am 31. März 2026
Thomas Bauer unter Tel.: +43 (316) 877-5854, bzw. Mobil: +43 (676) 86665854 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: thomas.bauer@stmk.gv.at zur Verfügung.
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