Landesregierung stellt zusätzliche Unterstützung in der Höhe von einer Million Euro sicher
Maßnahmen und Änderungen im Bereich der Schulassistenz

Graz (15. Dezember).- Das System der Schulassistenz stellt die steirischen Bildungseinrichtungen, Behörden und Eltern seit der Einführung und Vollziehung des Schulassistenzgesetzes gleichermaßen vor Herausforderungen. Nach den Beobachtungen des aktuellen Schuljahres hat die Landesregierung die Notwendigkeit von Änderungen in diesem sensiblen Bereich in Angriff genommen. Kein anderes Bundesland wendet im Rahmen der Schulassistenz mehr Mittel auf, als die Steiermark. Waren es im letzten Schuljahr noch rund 34 Millionen Euro, die in Schulassistenz investiert wurden, so sind es heuer bereits rund 48,5 Millionen Euro, die das Land Steiermark und die Gemeinden im Verhältnis 60:40 zu tragen haben. Nichtsdestotrotz haben die vergangenen Monate Verbesserungspotenziale in diesem Bereich offenbart. Die Landesregierung hat aus diesem Grund bereits im März eine behördliche Evaluierung der „Schulassistenz Neu” unter Beiziehung externer Experten in Auftrag gegeben und die zuständige Abteilung 6 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung mit Vorschlägen zur Novellierung der Durchführungsverordnung sowie zum Steirischen Schulassistenzgesetz beauftragt. Die daraus erfolgten Ableitungen liegen nun vor und gliedern sich einerseits in Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der Schulstandorte, die aktuell mit Herausforderungen kämpfen und andererseits in Adaptierungen des Schulassistenzgesetzes sowie der damit in Zusammenhang stehenden Durchführungsverordnung für das kommende Schuljahr.
Konkret handelt es sich bei den Änderungen im Rahmen der Durchführungsverordnung um eine Konkretisierung im Hinblick auf die tatsächlichen Aufgabenbereiche, welche von einer Schulassistenz übernommen werden dürfen. Es darf daran erinnert werden, dass es sich bei der Schulassistenz um einen Laiendienst handelt, der keine pädagogischen Aufgaben übernehmen darf – gerade in diesem Zusammenhang muss der Bund seiner Aufgabe nachkommen und Schulen mit genügend pädagogischen Ressourcen ausstatten. Ziel ist es, in der täglichen Arbeit des Schulassistenzpersonals mehr Klarheit zu schaffen und weiterhin sicherzustellen, dass jedes Kind, das eine Schulassistenz benötigt, diese auch bekommt. Die konkreten Inhalte dieser Überarbeitung liegen nun vor und werden in den kommenden Tagen in die Begutachtungsphase eingehen.
Weiters wird ein Entlastungs- und Sofortmaßnahmenbündel auf den Weg gebracht, das Schulstandorte mit besonderen Herausforderungen einerseits sowie die steirischen Kommunen andererseits entlasten soll. Durch Adaptierungen im Lehrstellenplan werden zusätzliche Pädagogen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen eingesetzt. Es handelt sich dabei um eine Sofortmaßnahme, die insgesamt eine Stärkung des pädagogischen Personals im Gegenwert von einer Million Euro zum Inhalt hat. Durch Änderungen im Schulassistenzgesetz sollen die steirischen Kommunen ab dem kommenden Schuljahr finanziell entlastet werden – diese haben im oben genannten Verteilungsschlüssel die anfallenden Kosten mitzutragen. Künftig erhalten die steirischen Gemeinden einen Kostenersatz für administrativen Aufwand im Rahmen der Abwicklung der Schulassistenz in der Höhe von mehr als 500.000 Euro. Diese finanziellen Mittel verteilen sich anteilsmäßig nach Anzahl der Schulen auf die einzelnen Gemeinden.
Bildungslandesrat Stefan Hermann betonte im Rahmen der Pressekonferenz am heutigen Montag (15.12.2025) insbesondere die Entlastung durch die Sofortmaßnahmen für die steirischen Schulstandorte: „Es ist uns wichtig, nicht nur ab dem kommenden Schuljahr adäquate Maßnahmen zur tragfähigen Fortführung der Schulassistenz in der Steiermark zu treffen, sondern auch jenen Standorten zu helfen, die aktuell Verstärkung im pädagogischen Bereich brauchen. Klar erklärtes Ziel ist es, dass all jene, die wirklich eine Schulassistenz brauchen, diese auch bekommen. Mit den heute präsentierten Initiativen werden insgesamt mehr als 1,5 Millionen Euro aufgewandt, um die Schulen zu unterstützen, die Gemeinden zu entlasten und schlussendlich für die betroffenen Kinder und Eltern Lösungen herbeizuführen. Wir sind uns der Verantwortung als Landesregierung in diesem sensiblen Bereich bewusst und sind überzeugt, mit diesen Maßnahmen einen wesentlichen Schritt zur Absicherung des Systems geleistet zu haben.”
„Schulassistenz braucht klare Rahmenbedingungen und eine eindeutige Definition, was sie leisten muss, aber auch dessen, was sie nicht leisten kann. Mit den geplanten Neuerungen setzen wir einen klaren Schwerpunkt auf Chancengerechtigkeit und Qualität”, so Klubobmann Lukas Schnitzer und sagt weiter: „In zahlreichen Gesprächen mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern wurde zudem deutlich, dass die Gemeinden gerade im Bereich der Schulassistenz Unterstützung brauchen. Die angespannte finanzielle Lage vieler Gemeinden ist kein Geheimnis. Wir stehen Seite an Seite mit unseren Städten und Gemeinden, deshalb setzen wir gezielte Maßnahmen, um Kosten zu dämpfen und eine Entlastung einzuleiten. In den kommenden Jahren werden jährlich 500.000 Euro bereitgestellt, um den Gemeinden den für sie entstehenden administrativen Aufwand abzufedern. Denn es braucht ein nachhaltig finanzierbares System der Schulassistenz, um sie langfristig auch in Zukunft jenen Kindern bereitstellen zu können, die sie wirklich brauchen.”
Die Abteilungsleiterin der Abteilung 6 Hofrätin Alexandra Nagl hob die Notwendigkeiten der präsentierten Änderungen hervor:„Die bisherigen Erfahrungen aus der laufenden begleitenden Evaluierung an den Schulstandorten haben gezeigt, dass Schulassistenz als Laiendienst zum einen teilweise nicht adäquat eingesetzt wurde und zum anderen die erforderliche Unterstützung nicht geben kann, weil es vielmehr fachlich pädagogische und/oder andere Unterstützungsressourcen brauchen würde. Daher wurde die Abteilung beauftragt, im Rahmen der Verordnung zum Steiermärkischen Schulassistenzgesetz noch klarer die Aufgaben, aber auch die ‚Nicht-Aufgaben‘ von Schulassistenz zu beschreiben und zusätzlich den gesetzlich vorgegebenen Prozess zur Stundenkontingentierung an die Schulstandorte gemeinsam mit der Bildungsdirektion zu optimieren.”
„Kinder mit besonderen Bedürfnissen, seien es Körper- oder Sinnesbehinderungen, verdienen qualifizierte Begleitung. Die zusätzlichen Mittel, vom Land Steiermark zur Verfügung gestellt, ermöglichen es uns, gerade dort, wo aktuell der Unterstützungsbedarf besonders groß ist, hoch qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen einzusetzen. Damit schaffen wir mehr Professionalität und Qualität für unsere Kinder mit besonderen Bedürfnissen und entlasten zudem die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer”, so die Bildungsdirektorin für Steiermark Elisabeth Meixner im Rahmen ihrer Ausführungen.
Graz, 15. Dezember 2025
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