VfGH-Erkenntnis zu Sozialhilfe neu: Nötige Entscheidungen auf Bundesebene sind abzuwarten
Der Verfassungsgerichtshof hat heute seine Entscheidung zum Sozialhilfegrundsatzgesetz bekannt gegeben. Aufgehoben wurden zwei Maßnahmen der "Sozialhilfe neu": Sowohl die Verknüpfung mit Sprachkenntnissen wie auch Höchstsätze für Kinder sind laut Verfassungsgerichtshof verfassungswidrig.
Landesrätin Doris Kampus und Landesrat Christopher Drexler sehen nunmehr wieder den Bundesgesetzgeber am Zug: „Die politischen Entscheidungen auf Bundesebene, die als Folge des Erkenntnisses nun zu treffen sind, werden wir abwarten und danach das steirische Gesetz zur Begutachtung, zur Beratung und zum Beschluss im Landtag vorlegen." Kampus und Drexler verweisen in diesem Punkt insbesondere auf das Regierungsübereinkommen Agenda Weiß-Grün verweisen.
Dort wird unter anderem festgehalten: „Wir stehen zu einem letzten sozialen Netz für die Steirerinnen und Steirer. Mit der Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes verfolgen wir das Ziel, Menschen in Notlagen abzusichern und auf ihrem Weg aus der Armut nachhaltig zu unterstützen. Dafür erwarten wir uns ein solidarisches Verhalten gegenüber der Gesellschaft. Wer arbeiten kann, muss auch bereit sein, seine Arbeitskraft einzusetzen. Dies wird durch einen konsequenten Vollzug sichergestellt."
Rückfragehinweis:
Martin Link: 0664/9475301
Michael Eisner: 0676/8666-4471
Kommunikation Land Steiermark-Aussendungen unter E-Mail: kommunikation@stmk.gv.at
zur Verfügung.