Breite Akzeptanz der Anwaltschaft
Die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung blickt auf drei Jahre Arbeit zurück
Graz.- Rund 6000 persönliche, telefonische, und schriftliche Kontakte gab es innerhalb der letzten drei Jahre mit der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in der Hofgasse 12 in Graz. „Diese Zahl bestätigt, dass die unabhängige Ombuds- und Servicestelle über eine breite Akzeptanz innerhalb der Zielgruppe sowie auch bei Institutionen und Behörden verfügt", betont Behindertenanwalt Mag. Siegfried Suppan bei der Pressekonferenz heute Vormittag (27.2.) im Medienzentrum Steiermark.
Seit März 2005 gibt es die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in der Steiermark und nachdem die Stelle des Behindertenanwaltes in Kärnten seit geraumer Zeit vakant ist, besteht dieses Angebot in keinem weiteren Bundesland in Österreich. Auf die Frage hin, was in den letzten drei Jahren erreicht werden konnte, kristallisieren sich für Suppan folgende Schwerpunkte heraus: Mit der ersten Novelle zum Behindertengesetz im vergangenen Jahr konnte die Berufungsfrist gegen Bescheide von zwei auf vier Wochen verlängert werden. Es wurde ein einheitliches Taschengeld für Beschäftigte in Einrichtungen der Behindertenhilfe wie zum Beispiel Tageswerkstätten eingeführt und die Rückersatzpflicht für Angehörige wurde beseitigt. Weiters konnte für Kinder mit einer Behinderung ein höheres Pflegegeld durchgesetzt werden und die Einrichtung einer Fachstelle für barrierefreies Bauen beim Land Steiermark wurde im Februar dieses Jahres umgesetzt. „Eine sehr bedeutsame Neuerung wird die in Kürze erfolgende Einführung eines persönlichen Budgets für Menschen mit Assistenzbedarf sein. Ein wichtiger Schritt in Richtung selbst bestimmtes Leben."
Aktuell gilt es, die Qualität der Dienstleistungen der Behindertenhilfe im Rahmen der laufenden Diskussion über eine Novellierung der Leistungs- und Entgeltverordnung zu sichern bzw. weiter zu entwickeln. „Leider musste ich meine von den Steirerinnen und Steirern sehr gut besuchten Sprechtage in den Bezirken einstellen. Einfach aus dem Grund, weil das mit meinem zweiköpfigen Team nicht mehr zu schaffen war", so Suppan, der, wenn sich die personelle Situation nicht ändert, nur die möglichst weitgehende Aufrechterhaltung bereits erreichter Standards für die Zukunft gewährleisten kann.
Die Anwaltschaft wurde aufgrund des Steiermärkischen Behindertengesetzes 2004 eingerichtet. Nähere Informationen unter www.behindertenanwalt.steiermark.at
Graz, am 27. Februar 2008
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