Nach Sturm „Paula“: Waldgebiete gesperrt
Betretungsverbot von betroffenen Wäldern in Graz-Umgebung ab sofort in Kraft
Graz.- Nach dem verheerenden Sturm „Paula" hat die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung gestern (31.1.2008) folgende Verordnung gemäß Paragraf 6, Absatz 1, des Katastrophenschutzgesetzes erlassen: Im Bereich der Gemeindegebiete Deutschfeistritz, Eisbach, Großstübing, Gschnaidt, Kum-berg, St. Radegund bei Graz, Stiwoll und Übelbach ist das Betreten von Waldgebieten, die von Wind-wurfschäden betroffen sind, ab sofort verboten.
„Ausgenommen von diesem Verbot sind alle mit der Aufarbeitung der Waldschäden befassten Personen - insbesondere Waldbesitzer, Forstarbeiter, Hilfspersonal, Behördenorgane und Organe des Bundesheeres", so Bezirkshauptmann DDr. Burkhard Thierrichter. Die Missachtung dieses Verbotes wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 3.634 Euro geahndet. Die Verordnung tritt spätestens drei Monate nach ihrem Wirksamwerden wieder außer Kraft.
Graz, am 01. Februar 2008
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