33.000 Euro für steirische Forschungspreise 2008
Drei Forschungspreise als Zeichen eins starken Forschungsstandortes

Jeder Preis ist mit 10.900 Euro dotiert. Die Bewerber müssen die österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, in der Steiermark geboren sein oder dort ihren Wohnsitz haben. Bewerber aus Partner-Staaten des Abkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind ebenfalls zugelassen. Sie können auch von Dritten vorgeschlagen werden. Voraussetzung ist, dass sie in der wissenschaftlichen Forschung tätig waren und auf Grund ihrer bisherigen Leistungen die Gewähr für weitere Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der eingereichten Arbeiten bieten.
Einzureichen sind unter anderem die auszuzeichnende Arbeit, eine populärwissenschaftliche Kurzfassung, eine Publikationsliste und ein Lebenslauf. Diplomarbeiten, Dissertationen oder abgeschlossene Lebenswerke werden nicht ausgezeichnet. Einsendeschluss ist der 4. April 2008. Die Bewerbungsunterlagen sind beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung, Palais Trauttmansdorff, Trauttmansdorffgasse 2, 8011 Graz einzureichen. Die vollständigen Bewerbungsvoraussetzungen finden sich in der Jänner 2008-Ausgabe der Grazer Zeitung.
Die Steiermärkische Landesregierung vergibt Forschungspreise seit dem Jahr 1957. In der heutigen Aufteilung werden sie seit 1986 vergeben.
Graz, am 30. Jänner 2008
Für Rückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information Rüdeger Frizberg unter Tel.: (0316) 877-2902 Fax: (0316) 877-3188 E-Mail: ruedeger.frizberg@stmk.gv.at zur Verfügung.