Schritt zu einheitlichem Verwaltungsstandard
Graz: Gesamtösterreichische Bezirkshauptleutekonferenz in Alter Universität
Vor der Veranstaltung in Graz hatten zwei gesamtösterreichische Bezirkshauptleutekonferenzen stattgefunden, im Jahre 2003 eine im Burgenland, 2005 traf man einander in Oberösterreich. Von besonderer Bedeutung sind diese Bundesländer übergreifenden Veranstaltungen vor allem deswegen, da die Bezirkshauptmannschaften in der Regel die Genehmigungsbehörden in erster Instanz sind, der Vollzug sich jedoch durchaus von Bundesland zu Bundesland unterscheiden kann. Gemeinsam haben sämtliche 84 Bezirkshauptmannschaften in Österreich ein Ziel, Verfahren bei selbstverständlicher Beachtung der rechtlichen Qualität so rasch wie möglich durchzuführen. Um einen einheitlichen Standard gewährleisten zu können, seien jedoch einheitliche Vorgangsweisen, auch einheitliche Formulare im E-Government nötig. Schon Kleinigkeiten könnten dabei zum Stolperstein werden. Klassisches Beispiel aus der Praxis: eine Stadt verlangt die Eintragung des Hundenamens in das Formular für die Hundesteuer, die andere verzichtet darauf.
Intensiv diskutiert wurden mögliche Verbesserungsprozesse mit Hilfe von Kosten- Leistungsrechnungen, von Kennzahlensystemen, mittels Prozessmanagement und Controlling. Vier Workshops befassten sich mit den Themen Sicherheit, E-Government, Bürgerbüros und mit der Kooperation in Netzwerken.
Graz, am 21. November 2007
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