Zehn Jahre „Gleiche Chancen für Alle“
Büro für Gleichbehandlungsfragen feierte runden Geburtstag

Graz.- Genau heute vor zehn Jahren trat die erste Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Steiermark ihren Dienst an. Anlässlich dieses runden Jubiläums lud heute Vormittag (17.10.) Landeshauptmann Mag. Franz Voves in den Weißen Saal der Grazer Burg. „Es gibt zahlreiche Modelle in der Steiermark, die das Ziel verfolgen, dass Gleichbehandlung zur Realität wird. Angefangen bei der Möglichkeit der Telearbeit, Gender Mainstreaming Projekten bis hin zu ‚Führen in Teilzeit': Sie sind ein sichtbares Zeichen, dass sich die Steiermark der bedeutenden Rolle dieser Thematik bewusst ist", betonte Landeshauptmann Voves bei seinen Begrüßungsworten, in denen er auch dem Team der Gleichbehandlungsbeauftragten für seinen Einsatz dankte.
In ihrem historischen Rückblick ging Dr. Sabine Schulze-Bauer auf das erste Landes-Gleichbehandlungsgesetz, das 1997 in Kraft getreten ist, näher ein: „Zunächst war es auf die Gleichbehandlung zwischen Frau und Mann beschränkt. Mit Inkrafttreten des neuen Gleichbehandlungsgesetzes im Herbst 2004 wurde der Wirkungsbereich auch auf die Gleichbehandlung aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Orientierung im gesamten öffentlichen Dienst der Steiermark ausgeweitet. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der Gleichbehandlung in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleitungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich Wohnraum und Bildung im Gesetz geregelt. Ich versuche mit meinem Team, dass Gleichbehandlungsgesetz mit Leben zu füllen und mich dafür einzusetzen, dass jeder die gleiche Chance bekommt und entsprechend seinen Bedürfnissen auch eingesetzt wird."
In seinem Festvortrag ging Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht von der Universität Wien vor allem auf die Schwerpunkte Entgeltschere zwischen Frauen und Männern, Belästigung und Beweislastumkehr ein. Zusammengefasst bringt er seinen Vortrag in einem Satz auf den Punkt: „An erster Stelle sollte beim Gleichbehandlungsthema die Eigenverantwortung stehen. Jede einzelne Bürgerin und jeder einzelne Bürger ist aufgefordert, Gleichbehandlung in seinem Alltag auch zu leben". Nähere Informationen unter www.gleichbehandlung.steiermark.at.
Graz, am 17. Oktober 2007
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