Gemeindeaufsicht weist BZÖ-Vorwürfe zurück
„Ohne Budgetbeschluss ist Auflösung des Gemeinderats erforderlich“
Graz.- Zu den Berichten über die angeblich grundlose Absetzung des seinerzeitigen Bürgermeisters der Marktgemeinde Öblarn wird von der Gemeindeaufsicht festgehalten, dass nach der Steiermärkischen Gemeindeordnung jede Gemeinde bis spätestens Ende Juni jeden Jahres einen Voranschlag beschließen muss, erklärt der stellvertretende Leiter der Fachabteilung 7A, Dr. Karl Paier in einer Presseaussendung. Ist dies nicht der Fall, werde eine Gemeinde praktisch handlungsunfähig und die Auflösung des Gemeinderates erforderlich. Der seinerzeitige Gemeinderat von Öblarn habe bis 30. Juni 2006 keinen Gemeinderatsbeschluss über das Budget 2006 zustande gebracht, weshalb die Aufsichtsbehörde die Auflösung des Gemeinderates bescheidmäßig zu verfügen und einen Regierungskommissär zu bestellen hatte. Zusätzlich sei maßgebend gewesen, dass im Prüfbericht der Aufsichtsbehörde gemeinderechtliche Missstände festgestellt wurden. Der Bescheid wurde im Übrigen nicht angefochten. Dadurch haben alle Organe der Gemeinde, also auch der Bürgermeister, ihre Funktionen kraft Gesetzes verloren, so Paier.
„Die Untersuchungen durch die Staatsanwaltschaft Leoben auf strafrechtlich relevante Verfehlungen des seinerzeitigen Bürgermeisters hatten mit der Auflösung des Gemeinderates nichts zu tun. Die Behauptung, dass Mitarbeiter der Gemeindeaufsicht widerrechtlich und als willige Helfer agiert hätten und sich entschuldigen sollten, wird entschieden zurückgewiesen", erklärt Paier.
Graz, am 14. Juni 2007
Für Rückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information Dr. Karl Paier unter Tel.: (0316) 877-2717 Fax: (0316) 877-4283 E-Mail: karl.paier@stmk.gv.at zur Verfügung