Gleiche Chancen für Alle
„Tag der Chancengleichheit“ am 7. Mai 2007 am Grazer Hauptplatz
Initiative. „Seit Inkrafttreten des neuen Landes-Gleichbehandlungsgesetzes im Herbst 2004 gibt es einen Anstieg der Beschwerden wegen Diskriminierung. Ich hoffe, dass wir mit dieser Veranstaltung in der steirischen Bevölkerung das Verständnis für das `Anderssein' wecken", so Schulze-Bauer bei der Pressekonferenz.
Ziel des Jahres der Chancengleichheit ist es, nicht nur auf die bestehenden Antidiskriminierungsgesetze der Europäischen Union aufmerksam zu machen, sondern auch deren Anwendungs- und Umsetzungsmöglichkeiten in den einzelnen Ländern in der Praxis aufzuzeigen. „Chancengleichheit ist keine Gnade, sondern verbrieftes Recht. Die Politik ist daher gefordert, ein gesichertes Fundament für ein erfülltes Leben jedes Einzelnen in unserer Gesellschaft zu schaffen", unterstrich Vollath die Wichtigkeit dieses Tages.
Die Information umfasst folgende Schwerpunkte:
- § Sensibilisierung für das Recht auf Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung, unabhängig von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung
- § Stärkung einer besseren Teilhabe von unterrepräsentierten Gruppen an der Gesellschaft
- § Betonung der Vorteile, die sich aufgrund der Unterschiede in Bezug auf Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung ergeben
- § Sensibilisierung für gute Beziehungen zwischen allen gesellschaftlichen Gruppierungen
Edlinger-Ploder hob in ihrem Statement hervor, dass der Tag sicher dazu beitragen könne, die Bevölkerung wieder einmal auf die Vielfalt in unserer Gesellschaft hinzuweisen. „Der Tag hilft bestimmt auch, Missverständnisse auszuräumen".
Die sechs Diskriminierungstatbestände im Steiermärkischen Landes-Gleichbehandlungsgesetz werden szenisch vom Theater am Ortweinplatz und dem aXe Körpertheater dargestellt. Gestartet wird mit der offiziellen Eröffnung um 10.30 Uhr. Die Veranstaltung wird um zirka 17.00 Uhr enden. „Die Stadt Graz ist Menschenrechtshauptstadt, daher muss es unser Ziel sein, die Rahmenbedingungen für mehr Chancengleichheit für alle Menschen laufend zu verbessern. Denn nur durch eine gleiche Verteilung von Chancen kann es zu einer gerechteren Welt für alle kommen", betonte Kaltenbeck-Michl.
Das erste Landes-Gleichbehandlungsgesetz trat 1997 in Kraft und war auf die Gleichbehandlung zwischen Frau und Mann beschränkt. Mit Inkrafttreten des neuen Gleichbehandlungsgesetzes im Herbst 2004 wurde der Wirkungsbereich auch auf die Gleichbehandlung aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Orientierung im Bereichen von Beschäftigung sowie Aus- und Weiterbildung im gesamten öffentlichen Dienst der Steiermark ausgeweitet. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der Gleichbehandlung in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleitungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich Wohnraum und Bildung geregelt. Bürgerinnen und Bürger können sich im Falle einer Diskriminierung bei der Gleichbehandlungsbeauftragten beschweren.
Nähere Informationen: Büro der Gleichbehandlungsbeauftragten des Landes Steiermark,
Sporgasse 29b, 8010 Graz, Telefon: (0316)877-5841.
Graz, am 04. Mai 2007
Für Rückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information Sabine Jammernegg unter Tel.: (0316) 877-2999 Fax: (0316) 877-3188 E-Mail: sabine.jammernegg@stmk.gv.at zur Verfügung