Optimale Vernetzung der Rechnungshöfe
Präsident des Bundesrechnungshofes beim Kontrollausschuss des Landtages

Graz.- Ziel sei die optimale Vernetzung des Bundesrechnungshofes und der Landesrechnungshöfe, waren sich der Präsident des Bundesrechnungshofes Dr. Josef Moser und der Präsident des Landtages Steiermark Siegfried Schrittwieser bei ihrem heutigen Pressegespräch einig. Jede Institution habe ihre Stärken. „Der Bundesrechnungshof bringt seine Gesamtsicht ein: Er hat den Überblick über die Situation in den Ländern und im Bund, der jeweilige Landesrechnungshof bringt seine Sachkompetenz bei den Landesspezifika ein und kann vor Ort rasch agieren“, so Moser, der dem steirischen Landesrechnungshof Blumen streute. „Der steirische Landesrechnungshof wurde 1982 als erste derartige Instanz in Österreich gegründet. Auch bei gewissen Rechten wie z.B. dem Kontrollrecht bei Landesbeteiligungen von 25 Prozent hat er Pionierstatus.“ Bislang können neben dem steirischen Landesrechnungshof nur die Landesrechnungshöfe in Oberösterreich und Salzburg Unternehmen, an denen das Land zu 25 Prozent beteiligt ist, prüfen. Alle anderen Rechnungshöfe können nur Beteiligungen prüfen, an denen Länder bzw. der Bund mindestens 50 Prozent halten. „Außerdem hat der steirische Landesrechnungshof als erster die beispielgebende Projektabwicklungskontrolle eingeführt, die in laufenden Projekten schon manche Fehlentwicklung verhindert hat“, lobte Moser. Als Beispiel führt er den Neubau des Messecenters Graz an, den der Rechnungshof als zu groß dimensioniert beurteilte und der ursprünglich 75 Millionen Euro kosten sollte. Der redimensionierte Bau schlägt sich jetzt nur mit 45 Millionen Euro zu Buche.
Präsident Siegfried Schrittwieser betonte die hervorragende Zusammenarbeit mit dem Bundesrechnungshof und formulierte als Zukunftsperspektive: „Ich hoffe, dass die Institution Rechnungshof die nötige Schärfe und Position erlangt, dass niemand mehr leichtsinnig mit Steuermitteln umgeht, weil er weiß, dass der Rechnungshof dies aufdeckt.“
Moser steht heute ab Mittag den Mitgliedern des Kontroll-Ausschusses des Landtages Steiermark zum Gedankenaustausch zur Verfügung. Er stellt auch zwei Berichte des Bundesrechnungshofes vor – die Prüfungsergebnisse über die Sondergebühren und Arzthonorare der Universitätskliniken und den österreichischen Einkommensbericht. Ersterer Bericht sei auch ein schönes Beispiel dafür, dass sich die Institution Rechnungshof rechne, so Moser und Schrittwieser. So habe der Rechungshof festgestellt, dass der KAGes in den Jahren von 1999 bis 2004 aufgrund von massiven Abrechnungsmängeln bei der Universitätsklinik Graz rund drei Millionen Euro an nicht eingehobenen Sondergebühren und Honoraren entgangen sind. Moser: „Aufgrund der Verjährung konnten zwar nicht alle Beträge von den Versicherungsträgern eingetrieben werden, aber immerhin wurden der KAGes 1,7 Millionen Euro rückvergütet.“ Und weil man aus diesen Fehlern lernte und die Abrechnungsabläufe verbesserte, konnte sich die KAGes bereits 2005 über 1,5 Millionen Euro an Mehreinnahmen aus diesem Posten freuen.
Graz, am 6. Februar 2007
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