Symposion zu Transparenz bei Versicherungen
Tagung in Graz behandelte EU-Vorstellungen über rechtliche Entwicklungen
Graz.- Die großen Kapazitäten aus den Bereichen der Versicherungswirtschaft und der Rechtssprechung trafen einander zum versicherungswissenschaftlichen Symposion am 16. und 17. November in Graz. Unter ihnen der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, o. Univ.-Prof. Dr. Karl Korinek und der Leiter der für das Versicherungswesen zuständigen EU-Abteilung Prof. Dr. Karel van Hulle. Hauptthema der Tagung waren neue Anforderungen an das Transparenzgebot, das Gebot einer klaren Vertragsformulierung, die alle für den Versicherungsnehmer relevanten Konsequenzen eines Versicherungsvertrages erfasst. In diesem Zusammenhang wurden auch eventuell notwendige Änderungen im Konsumentenschutzgesetz und bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Vertragserrichtung diskutiert. Prof. van Hulle referierte über die neuen Aspekte des EU-Projektes „Solvency II“, welches das Versicherungsaufsichtsrecht europaweit einheitlich regeln soll.
Die notwendige Dualität zwischen dem freien Versicherungsmarkt und dem Generationenvertrag betonte Landeshauptmann Mag. Franz Voves in seiner Begrüßung beim Empfang anlässlich des Symposions: „Als einer, der ja aus der Branche kommt, glaube ich, dass der Versicherungsmarkt auch in Zukunft funktionieren wird. Aber als Landeshauptmann habe ich das gesellschaftliche Ganze im Auge zu behalten. Und hier sage ich, dass für jene, die sich eine zusätzliche private Vorsorge nicht leisten können – und das werden 70 bis 80 Prozent der Bevölkerung sein, der Generationenvertrag unverzichtbar ist. Ihnen soll ein von der Gesellschaft und vom Staat getragener Generationenvertrag eine abgesicherten Lebensabend ermöglichen.“Graz, am 17. November 2006
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