Handy, WLan und Co. standen zur Diskussion
Mobilfunk im Spannungsfeld zwischen Kommerz, Gesundheit und demokratischer Kultur

Kapfenberg.- Sind die elektromagnetischen Felder, die von Mobilfunkgeräten wie Handy, Schnurlostelefonen oder kabellosen Netzwerken (WLan = wireless local area network) erzeugt werden, gesundheitsschädlich? Beeinflussen diese Strahlen unser Wohlbefinden oder das Wachstum von Pflanzen? Welche rechtlichen Schritte zur Verhinderung von Mobilfunkmasten in Wohngebieten gibt es überhaupt? Fragen wie diese beschäftigen immer mehr Menschen in unserer „mobilen“ Alltagswelt.
Um Fragen wie diese zu beantworten und rechtliche Möglichkeiten aufzuzeigen, organisierte die Umweltanwältin des Landes Steiermark, MMag. Ute Pöllinger, am Mittwoch den 26. April 2006, eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung mit hochkarätigen Experten zum Thema: „Mobilfunk im Spannungsfeld zwischen Kommerz, Gesundheit und demokratischer Kultur“ im Festsaal des Haus der Begegnung 'Schirmitzbühel' in Kapfenberg.
Der Umweltmediziner des Landes Salzburg, Dr. Gerd Oberfeld, zeigte dem zahlreich erschienen Publikum anhand mehrerer wissenschaftlicher Studien die Auswirkungen von elektromagnetischer Strahlung auf menschliches und tierisches Zellmaterial. Seine Schlussfolgerung lautete, dass: "die feldintensive Kurzzeitbelastung des menschlichen Körpers bei Mobil- oder digitalen Schnurlostelefonen bei 24-stündiger Daueranwendung in etwa der Belastung von 1600 Lungenröntgen entspricht."
Rechtliche Belange erläuterte Dr. Eduard Christian Schöpfer vom Österreichischen Institut für Menschenrechte: "Auf juristischer Ebene werden ernsthafte Zweifel laut, dass die von Betroffenen erlebte Ohnmacht, sich auf irgendeinem Weg rechtliches Gehör zu verschaffen mit der Wahrung unserer Bürger-, Grund- und Menschenrechte vereinbar ist." Derzeit besteht für Betroffene keinerlei Möglichkeit, erfolgreich gegen von Mobilfunkanlagen ausgehende Immissionen vorzugehen. Das Österreichische Institut für Menschenrechte hegt ernste Zweifel, dass Österreich seiner positiven Verpflichtung gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das Leben und die Gesundheit seiner Bürger im Wege geeigneter gesetzgeberischer Maßnahmen zu schützen und ihnen effektive Rechtsdurchsetzungsmechanismen zur Wahrung ihrer Konventionsrechte zur Verfügung zu stellen, nachkommt.
Mag. Andrea Teschinegg von der Fachabteilung 13B des Landes Steiermark, zuständig für Baurecht, zeigte auf, dass sich die "Baugesetzgebung im Einflussbereich der Länder hauptsächlich auf den Landschaftsschutz bezieht". Eine gerne genutzte Umgehungsmöglichkeit für Mobilfunkbetreiber sei daher die Anbringung von Sendeanlagen auf bereits bestehenden Masten wie zum Beispiel Strommasten. "Diese Anlagen sind dann baurechtlich nicht mehr genehmigungspflichtig, da für die bestehenden Masten bereits eine Genehmigung vorliegt."
Mag. Harald Gerstgrasser, Lehrer für Mathematik, Physik und Informatik am BORG Bad Aussee, veranstaltete bereits mehrere Projekte zu dem Thema „Mobilfunk“, die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kunst mehrmals mit dem ersten Preis des Umweltbildungsfonds ausgezeichnet wurden. Gerstgrasser, der über die Absicht eines benachbarten Landwirts, in sichtweite zu seinem Haus einen Handymast aufzustellen, an das Thema geführt wurde, möchte mit seinen Projekten Aufklärung betreiben: „Eltern haben großteils keine Ahnung, welches Instrument ihren Kindern da in die Hand gegeben wurde. Es wird nach dem Motto agiert ‚jeder verwendet es und keiner weiß, wie’s funktioniert.’“
Otto Marl, Bürgermeister von Bad Aussee, brachte abschließend die problematische Situation des Themas „Mobilfunk“ auf den Punkt: „Das Handy ist Teil unseres Wohl-Stand(ard)s geworden, es soll Mittel zum Zweck bleiben und nicht Mittelpunkt werden. Niemand kennt die damit verbundenen Gefahren wirklich. Genau deshalb ist Vorsicht angebracht!“
Weiterführende Informationen unter:
www.umweltanwalt.steiermark.at
www.salzburg.gv.at/themen/gs/gesundheit/umweltmedizin.htm www.borg-aussee.at
Graz, am 28. April 2006