Gedenkstätte für totgeborene Kinder eröffnet
Wenn Lebensanfang und Lebensende zusammenfallen



Graz.- Mit einer sehr persönlichen und berührenden Rede eröffnete Landeshauptmann Mag. Franz Voves heute Mittag am Grazer Urnenfriedhof die Gedenkstätte für tot- und fehlgeborene Kinder. Der Landeshauptmann der Steiermark unterstrich in seiner Eröffnungsrede wie wichtig ein Ort der Trauer für die Angehörigen ist und erzählte dem anwesenden Publikum – darunter Alt-Landeshauptmann Waltraud Klasnic, Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl, Landesrätin Mag. Kristina Edlinger-Ploder und Zweite Landtagspräsidentin Walburga Beutl – sichtlich berührt von seiner eigenen, privaten Vergangenheit und seinem bei der Geburt verstorbenen Sohn, der heuer 32 Jahre alt geworden wäre. „Meine Schwiegermutter hat sich damals um alles gekümmert, meine damalige Frau und ich waren gerade 21 Jahre alt und von der Situation und der Trauer völlig überfordert. Ich bin dankbar, dass es nun diesen Ort des Gedenkens gibt.“
Die Segnung der ersten und einzigen Gedenkstätte für tot- und fehlgeborene Kinder in Österreich erfolgte durch Bischofsvikar Dr. Heinrich Schnuderl und Superindentent Mag. Hermann Miklas.
Die Würde von totgeborenen und fehlgeborenen Kindern wurde erst jüngst gesetzlich im Steirischen Leichenbestattungsgesetz festgeschrieben. In der Vergangenheit wurden diese Kinder bzw. Föten durch Krankenanstalten entsorgt, wenn die Eltern keine Bestattung verlangten oder sich diese nicht leisten konnten. Dieser Zustand wurde von der Plattform „Wenn Lebensanfang- und –ende zusammenfallen“ des Hospizvereins Steiermark und der Grazer Bestattung als menschenunwürdig kritisiert. Aus diesem Grund wurde die Grazer Bestattung aktiv und hat die von Künstlerhand gestaltete Gedenkstätte im neuen Teil des Grazer Urnenfriedhofs als erste Gedenk- und Begräbnisstätte dieser Art in der Steiermark errichtet. Sowohl die Urnenbestattung als auch die Grabstätte ist für die Hinterbliebenen kostenlos. Die Errichtungskosten der Gedenkstätte wurden von der Bestattung Graz getragen. Die Kosten für die Kremation übernehmen das Land Steiermark und die Stadt Graz.
Graz, am 25. April 2006
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