Keine Chance für neuen Mais-Schädling
Maßnahmenpaket in aktueller „Maiswurzelbohrer-Verordnung“ fixiert
Graz.- Beträchtliche Gefahren drohten steirischen Maisbauern von einem neuen Schädling, dem Maiswurzelbohrer, hätten die Agrar- beziehungsweise Pflanzenschutzexperten der Steiermärkischen Landesregierung nicht rechtzeitig mit einem Maßnahmenpaket reagiert. Trotz beachtlicher Ausbreitung in weiten Teilen der Süd- und Oststeiermark darf auch heuer Mais dort unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen angebaut werden. „Wenn die betroffenen Bauern die Fruchtfolge einhalten oder sich für geeignetes Saatgut entscheiden, werden nennenswerte Ernteausfälle vermieden“, erklärte Agrarlandesrat Johann Seitinger zur neuen „Maiswurzelbohrer-Verordnung 2006“. Dagegen mussten Burgenlands Bauern im Seewinkel schon erste Schäden hinnehmen. Dort hat der Maiswurzelbohrer bereits die gesamten Anbauflächen im Ausmaß von rund 27.000 Hektar erfasst.
Der aus den USA und Mexiko stammende Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera virgifera Le Conte) gehört zu den Blattkäfern, wurde in Europa erstmals 1992 und zwar im damaligen Jugoslawien entdeckt. Europaweit betrug der vom Maiswurzelbohrer verursachte Schaden jährlich 300 Millionen Euro. Mit großer Geschwindigkeit breitete sich der ´Verwandte des Kartoffelkäfers´ bisher aus. Offiziellen Angaben zufolge haben der Käfer selbst, aber auch die Larven bereits Maisanbauflächen im Ausmaß von 80.0000 Hektar in Niederösterreich, dem Burgenland und der Steiermark geschädigt. Als Reaktion darauf führten Dipl.-Ing. Josef Pusterhofer, Leiter des Landwirtschaftlichen Versuchszentrums in Graz-Haidegg, und dessen Mitarbeiter vom „Amtlichen Pflanzschutzdienst“, Untersuchungen über die aktuelle Ausbreitung durch. Dazu wurden landesweit an 160 ausgewählten Standorten Lockstofffallen aufgestellt. „In 75 Fällen konnte der Maiswurzelbohrer im Vorjahr nachgewiesen werden“, betonte Dipl.-Ing. Pusterhofer. Die Vorschläge der Pflanzenschutzexperten des Amtlichen Pflanzenschutzdienstes und der Landwirtschaftskammer fanden Aufnahme in der vor kurzem beschlossenen Maiswurzelbohrer-Verordnung 2006: Betreiben Bauern in den betroffenen Gemeinden Maisbau, müssen die Landwirte in der Fruchtfolge jedes zweite Jahr mit dem Maisanbau aussetzen oder gebeiztes Saatgut verwenden.
Auskünfte erteilen: Landwirtschaftliches Versuchszentrum Graz-Haidegg (Fachabteilung 10 B), Telefon: 0316-877, Nst. 6601 oder 6630 (Amtlicher Pflanzenschutzdienst), oder Bezirksstelle der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft.
Graz, am 09. Februar 2006
Für Rückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information Dr. Kurt Fröhlich unter Tel.: (0316) 877-2782, Fax: (0316) 877-3188 E-Mail: kurt.froehlich@stmk.gv.at zur Verfügung.