Mehr Einkommensgerechtigkeit für Landarbeiter
Verwaltungserleichterung für Betriebe, Diskriminierungs-Schlupflöcher beseitigt
Graz.- Eine deutliche Besserstellung steirischer Landarbeiter soll die Novelle der Steirischen Landarbeitsordnung bringen: So werden unter anderem damit Schlupflöcher in Kollektivverträgen für eine Diskriminierung von Frauen bei der Entgeltfestsetzung geschlossen. Die Novelle richtet sich weiters gegen etwaige Diskriminierungen auf Grund von Behinderung, Rasse, religiöser Zugehörigkeit oder sexueller Orientierung. Damit werden auch entsprechende EU-Richtlinien umgesetzt.
Ebenso neu geregelt wird mit dieser Gesetzesänderung die freie Wahl des Beitragszeitraumes für geringfügig Beschäftigte – bisher war der Beitragszeitraum mit einem Monat festgelegt. Die ab nun wahlweise mögliche Bezahlung der Beiträge am Jahresende bringt eine Verwaltungsvereinfachung und spart damit Kosten.
„Mit diesen weiteren Maßnahmen gegen Diskriminierung und der Verwaltungsvereinfachung haben wir einen wichtigen Schritt in der Verbesserung der Arbeitsbedingungen im ländlichen Bereich gesetzt. Gerade im täglich härter werdenden europäischen und globalen Wettbewerb sind mir solche vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern besonders wichtig“, betont Agrarlandesrat Johann Seitinger. Er brachte den entsprechenden Antrag in der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Jänner 2006 ein.
Graz, am 10. Jänner 2006
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