Neuer Vertrag zwischen Land Steiermark und Pflegeheimen
Patienten- und Pflegeombudschaft begrüßt neue Regelung
Graz.- Als großen Fortschritt bezeichnet die steirische Patienten- und Pflegeombudsfrau, Mag. Renate Skledar, den zivilrechtlichen Vertragsabschluss zwischen dem Land Steiermark als Träger der Sozialhilfe und den Heimbetreibern als Leistungserbringern. Letztendlich würden jetzt schon viele Pflegeheime hervorragend geführt und diese sehen im neuen Heimvertrag eine verbindliche Regelung zur Qualitätssicherung.
Österreichweit werde damit ein bedeutender Schritt gesetzt, der Rechtssicherheit, Gleichbehandlung aller Pflegeheimbewohner und größtmöglichen Schutz für alle gewährleistet. Damit werde die Verpflichtung des Landes Steiermark wahrgenommen, für diejenigen Sorge zu tragen, die größtenteils selbst dazu nicht mehr in der Lage sind
„Ein verbindlich geregeltes Preis-Leistungsverhältnis wird auch dazu führen, dass rechtswidrige Verrechnungen diverser Zuschläge nicht mehr möglich sind. Dazu gehört auch die faire und anständige Bezahlung der Mitarbeiter in den Pflegeheimen. Der Bereich der Pflegeheime ist sensibel und schützenswert. Er kann nicht dem freien Spiel der Marktwirtschaft überlassen bleiben,“ betont Skledar.
Graz, am 03. November 2005
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