Lärmschutz: „do it yourself“ macht sich bezahlt!
Land Steiermark unterstützt 50 Privatinitiativen mit 350.000 Euro pro Jahr
Graz.- Hürdenlauf über die Bauinstanzen, Orientierungsmarsch durch das Dickicht der Landesverwaltung, wer sich davon nicht abschrecken ließ, war spätestens durch die an Überraschungen reiche Bauabwicklung außer Gefecht gesetzt. Damit ist es mit der Umstellung der Lärmschutzförderung für Anrainer an Landesstraßen vor einem Jahr endlich vorbei. „Schnelles Geld, kurze Wartezeiten, rasche Abwicklung“ heißt nun das Motto der vor einem Jahr umgestellten steirischen Lärmschutz-Förderung. Grundsätzlich umfasst diese Förderung Lärmschutzfenster und Lärmschutzwände.
„Die steirische Landesverwaltung kann nun so effizient wirken, weil sie jetzt als Partner des Bürgers, als Helfer zur Selbsthilfe auftritt. Besonders erfreulich hierbei ist auch das bei der Abwicklung der Projekte entstehende Kostenbewusstsein der Bürger“, sagt der Erfinder dieser neuen Förderungsform, Ing. Michael Mandl von der Fachabteilung 18A. Als Basis für private Lärmschutzprojekte stellt das Land Steiermark eine eingehende Beratung, 54 verschiedene Varianten von vorgefertigten Einreichplänen, die Statik, eine große Auswahl an Lärmschutzwänden (Holz, Mantelbeton, Hohlblockziegel, Leichtbau-Velox, mit Höhen von 1,5 Metern, 2,0 oder 2.5 Metern) sowie einen Pauschalbetrag von 6.000 Euro zur Verfügung. Die Projektwerber benötigen lediglich die entsprechenden notwendigen Baugenehmigungen. Diese sind mit den vom Land vorbereiteten Bauunterlagen leichter zu erhalten, als bisher. Voraussetzung ist, dass der Wohnsitz seit mindestens zehn Jahren an einer Landesstraße liegt und die Lärmgrenzwerte, das sind Durchschnittswerte von 50dB bei Nacht und 60 dB bei Tage, regelmäßig überschritten werden. Die Projektabwicklung kann mit der Baubegleitung durch das Land Steiermark in Eigenregie organisiert werden. Das Land Steiermark bietet zusammen mit der Technischen Universität Graz im Labor für Bauphysik auf ihre Lärmabsorptionsfähigkeit geprüfte Selbstbau-Holz-Lärmschutzwände an, die nach einer Montageanleitung montiert werden können.
Es sind auch Zusammenschlüsse von Lärmschutzprojekten benachbarter Wohnbauobjekte möglich, womit sich die Baukosten meist erheblich verringern, die Landesförderung von 6.000 Euro für den einzelnen Anrainer jedoch gleich bleibt. „Das Abgehen vom Gießkannenprinzip hin zur Förderung
von Privatinitiativen hat sich voll bewährt“, lautet die erfolgreiche Bilanz vom zuständigen LH-Stellvertreter Dipl.- Ing. Leopold Schöggl. Konnten vor der Umstellung nur zwei Einzel-Lärmschutzprojekte pro Jahr bei einer Wartezeit von bis zu sechs Jahren gefördert werden, sind es jetzt 50 Objekte, die betreut und mit einer Summe von insgesamt 350.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Damit wird bei den einzelnen Projekten ungefähr ein Drittel der Aufwendungen abgedeckt und die Wartezeit auf ein Jahr verkürzt. Die Förderung wirkt als Hebel für ein insgesamtes Bauvolumen von ungefähr einer Million Euro pro Jahr.
Êin Lärmcheck, Informationen zu Förderungsmöglichkeiten und Links zu Baufirmen sind im Steirischen Verkehrsserver zu finden unter:
www.verkehr.steiermark.at/laermschutz
Graz, am 16. September 2005
Für Rückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information Rüdeger Frizberg unter Tel.: (0316) 877-2902 Fax: (0316) 877-3188 E-Mail: ruedeger.frizberg@stmk.gv.at zur Verfügung