Unbürokratische Soforthilfe für Hochwasseropfer
In besonderen Härtefällen Entschädigung bis 100 Prozent möglich
Graz.- Schon bisher hat sich die steirische Landesregierung bei Katastrophenereignissen erfolgreich bemüht, Geschädigten so rasch und unbürokratisch wie möglich zu helfen. Landeshauptmann Waltraud Klasnic als zuständige Katastrophenreferentin konnte diesmal die Verfahren bis zur Auszahlung der Soforthilfe noch weiter abkürzen. Der von der Landesregierung am vergangenen Donnerstag dafür eingesetzte Koordinator zur Abwicklung von Katastrophenschäden, der Leiter der Fachabteilung 7A – Gemeinden und Wahlen, Dr. Heinz Schille: „Vom Hochwasser in der Steiermark an ihrem Privatvermögen um vermutlich mehr als 10.000 Euro geschädigte Personen können über ihre Wohnsitzgemeinde eine Soforthilfe beantragen. Diese beträgt 2.500 Euro und beinhaltet Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen und Inventar.“
Geschädigte melden ihren Schaden bei der Gemeinde, füllen einen Privatschadensnachweis aus, die Gemeinde bestätigt eine Schadenssumme, die über 10.000-Euro liegen muss, eine Kopie wird von ihr an die Fachabteilung 10A – Agrarrecht und ländliche Entwicklung, übermittelt und in kürzester Zeit wird, wie Koordinator Dr. Heinz Schille betont, der Soforthilfe-Betrag auf das Konto des Geschädigten überwiesen sein.
Besonderen Wert legt der Koordinator auf die Feststellung, dass die Entschädigungssummen bis zu 100 Prozent in besonderen Härtefällen betragen können. Dr. Heinz Schille: „Die Mindestentschädigungssumme für kleinere Schäden beginnt bei 30 Prozent des Gesamtschadens und kann sich abhängig von sonstigen Versicherungsleistungen, besonderen Umständen oder Härtefällen bis 100 Prozent erhöhen.“
Graz, am 30. August 2005
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