Klage der Herberstein OEG gegen das Land Steiermark eingereicht
"Unterlassung von Veröffentlichung"
Graz.- Seitens der Herberstein OEG wurde eine Klage sowie ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz betreffend die Unterlassung von Veröffentlichungen des Rohberichts des Landesrechnungshofes betreffend Prüfung von Förderungen an Herberstein eingebracht.
Diese Klage wurde dem Land Steiermark zugestellt und wird von der dafür zuständigen Fachabteilung Verfassungsdienst fristgerecht beantwortet. Alle Organe des Landes sind sich der Vorschriften bezüglich der Behandlung von Rechnungshofrohberichten, insbesondere betreffend die Vertraulichkeit, im Klaren und werden diese vorschriftsgemäß beachten.
Graz, am 29. Juli 2005
Für Rückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information Dr. Dieter Rupnik unter Tel.: (0316) 877-2971 Fax: (0316) 877-3188 E-Mail: dieter.rupnik@stmk.gv.at zur Verfügung