Zugang zur Neuen Burg jetzt barrierefrei
Mehr öffentliche Gebäude in der Steiermark auch für Behinderte leicht zugänglich

Graz.- Nach einem auf Antrag von Landeshauptmann Waltraud Klasnic gefassten Landtagsbeschluss müssen spätestens bis zum Jahr 2010 alle öffentlichen Gebäude für Menschen mit Behinderung leicht zugänglich sein. Neuestes Beispiel für die fortschreitende barrierefreie Gestaltung der Zugänge zu öffentlichen Gebäuden ist der Eingang in die „Neue Burg“ in der Grazer Hofgasse 13. Der Eingang vom Burghof aus ist nun mit einer Hebebühne für Rollstuhlfahrer ausgestattet. „Die Herausforderung an den Adaptierungsmaßnahmen lag in der Kombination von behindertengerechter Umsetzung der Aufstiegshilfe und den Anforderungen des Denkmalschutzes. Wir mussten mit der Hebebühne so weit wie möglich weg von den beiden vollflächig bemalten, denkmalgeschützten Seitenwänden,“ erklärte der ausführende Architekt, Dipl.-Ing. Michael Haberz, bei der heutigen Präsentation, an der neben LH Waltraud Klasnic, Landesamtsdirektor Univ.-Prof. Dr. Gerhart Wielinger und Mag. Christine Klug, Leiterin der zuständigen Abteilung 2, Präsidialangelegenheiten und Zentrale Dienste, auch Behindertensprecherin LAbg. Anne Marie Wicher und Dipl. Ing. Oskar Kalamidas, Referent für barrierrefreies Bauen der Stadt Graz, teilnahmen.
Klug: „Während der gesamten Planungsphase und der viermonatigen Realisierungsphase waren Behindertenvertreter eingebunden. Die Gesamtkosten, die neben den baulichen Maßnahmen auch die Restaurierung der Gemälde beinhalten, belaufen sich auf 105.000 Euro.“
Graz, am 17. Juni 2005
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