Vorrang für Seniorenwohnungen
Landesstatistik als Frühwarnsystem auch für sozialen Wohnbau

Graz.- In akribischer Arbeit zusammengestellt bietet nunmehr ein Fachbuch auf insgesamt 168 Seiten alles Wissenswerte über den sozialen Wohnbau mit besonderem Schwerpunkt auf Wohnraumbeschaffung für pflegebedürftige Senioren und für Studenten. Präsentiert wurde das Buch vom Leiter der Wohnbauförderungsabteilung Dr. Siegfried Kristan als Autor und Koordinator, gemeinsam mit Wohnbau-Landesrat Hans Seitinger, Landesstatistiker Dr. Ernst Burger und Landeshypothekenbank-Vorstandsdirektor Dr. Edwin Knoll.
„Es ist eine Aufgabe der öffentlichen Hand, Wohnen, Arbeiten und Freizeit für alle Gesellschaftsformen im Lande zu ermöglichen“, betonte Landesrat Hans Seitinger. „Leistbares Wohnen und beste ökologische Bauweise sind im Sinne der Nachhaltigkeit für die Bewohner wesentliche Kriterien, die auch im Rahmen der Wohnbauförderung umgesetzt werden müssen. Und um eines vorwegzunehmen: Geförderter Wohnbau ist nirgendwo in Österreich billiger als in der Steiermark.“
Warum gerade die Wohn-Versorgung von pflegebedürftigen Senioren einen immer größer werdenden Stellenwert einnimmt, konnte Landesstatistiker Dr. Ernst Burger mit nüchternen Zahlen belegen: „Verfolgt man die Statistik und die demografische Entwicklung, so weiß man, dass im Jahr 2020 jede dritte Person über 60 Jahre alt sein wird. In fünf Jahren brauchen drei Mal so viele Personen Pflege wie derzeit. Die Lebenserwartung ist weiter stark im Steigen. Gegenüber 1990 ist die Lebenserwartung der Männer um drei Jahre und jene der Frauen um 2,5 Jahre gestiegen. Im Durchschnitt werden Männer 75,5 Jahre und Frauen 81,5 Jahre alt. Ein erfreulicher Umstand, der das Land aber dennoch vor schwierige Aufgaben stellen wird. Diese große Herausforderung hat die Politik aufgegriffen und in der Steiermark umgesetzt. Die Statistik ist praktisch ein Frühwarnsystem.“
Insgesamt wurden in den Jahren 2001 bis 2005 mehr als 2.000 Heimplätze neu geschaffen sowie rund 2.400 Heimplätze saniert und den Vorgaben des Steiermärkischen Pflegeheimgesetzes angepasst. Das Jahresbudget für die Wohnbauförderung in der Steiermark beträgt, so Dr. Siegfried Kristan, rund 400 Millionen Euro, 240 Millionen davon stammen aus Bundesmitteln. Rund drei Viertel der Gesamtmittel sind als Pflichtausgaben zu sehen und beinhalten Ausgaben wie die Auszahlung von Annuitätenzuschüssen für bereits genehmigte Förderungszusicherungen, das sind derzeit rund 175 Millionen Euro jährlich. Der Gesamtverpflichtungsstand beträgt rund zwei Milliarden Euro. Dazu kommen Zahlungen von 75 Millionen Euro jährlich an die Banken für die Leistungen aus dem Forderungsverkauf von Wohnbaudarlehen und rund 50 Millionen Euro jährlich werden für ca. 30.000 Wohnbeihilfenbezieher aufgewendet. „Es verbleiben somit jährlich“, folgert Dr. Kristan, „90 Millionen Euro an operativem Geld, um die Wohnversorgung, die Belebung der Wirtschaft und die Beschäftigung von 12.000 Menschen im Bau- und Baunebengewerbe sowie eine Kaufkraftstärkung zu ermöglichen.“
Graz, am 26. April 2005
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