Kostenlose psychosoziale und rechtliche Betreuung
Asien-Flutwellenkatastrophe
Graz.- Für die rund 120 aus dem Katastrophengebiet in Südostasien zurückgekehrten Steirerinnen und Steirer, ihre Angehörigen und natürlich auch für die Angehörigen der fünf Vermissten und der Todesopfer (zwei sind bislang offiziell bestätigt) gibt es ein umfassendes Hilfsangebot des Landes Steiermark. „Zum einen erhalten sie kostenlos eine persönliche psychosoziale sowie rechtliche Betreuung und zum anderen werden alle durch die Flutkatastrophe in eine finanzielle Notlage geratenen Steirerinnen und Steirer auch finanziell unterstützt. Die Angehörigen der vermissten Steirerinnen und Steirer sowie die aus dem Katastrophengebiet heimgekehrten Betroffenen und deren Angehörige werden gebeten, sich bei Bedarf bei der Kriseninterventions-Hotline (0316-877-6555) zu melden,“ sagte Landesamtsdirektor Univ. Prof. Dr. Gerhart Wielinger bei der heutigen Pressekonferenz, an der neben Wielinger auch Prim. Dr. Katharina Purtscher, fachliche Leiterin der Koordinationsstelle Krisenintervention, Dr. Susanne Presinger, stellvertretende Leiterin der Psychosozialen Betreuung des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Steiermark, und Bischofsvikar Prälat Dr. Heinrich Schnuderl von der Notfallseelsorge der Diözese Graz-Seckau, teilnahmen. Presinger verwies insbesondere auf das steiermarkweite Netzwerk des Roten Kreuzes, das den Flutopfern kostenlose Beratungen durch seine psychosozialen Fachkräfte anbietet und Schnuderl auf den steiermarkweiten Notruf der Telefonseelsorge (Notruf 142) bzw. auf Gesprächsangebote in den jeweiligen Pfarren vor Ort.
Dr. Katharina Purtscher betonte, dass oft erst nach Wochen, nachdem die wichtigsten organisatorischen Arbeiten erledigt seien, das Erlebte und noch nicht Verarbeitete hervorbrechen kann. „Je nach Wunsch wird entweder eine Einzel-Betreuung oder eine Gruppenbetreuung organisiert. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit dem Kriseninterventions-Team des Landes, den psychosozialen Zentren der Bezirke, den Ortsstellen des Rotes Kreuzes und den lokalen Pfarren. Auch die Bildung von Selbsthilfegruppen wird unterstützt.“ Die in der Fachabteilung 7 B Katastrophenschutz und Landesverteidigung angesiedelte Kriseninterventions-Hotline vermittelt auch Ansprechpartner von steirischen Institutionen, die für eine kostenlose Rechtsberatung bei Arbeits-, Sozial-, Versicherungs-, Schadenersatz- und sonstigen Fragen zur Verfügung stehen. Weitere Informationen unter www.katastrophenschutz.steiermark.at
Grundlage dieses Unterstützungspaketes ist der Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 2005, die steirischen Tsunami-Opfer sowie ihre Angehörigen neben der von der Kriseninterventions-Hotline geleisteten Akutbetreuung umfassend zu unterstützen. Zur Koordination der geplanten Hilfsmaßnahmen wurde ein entsprechendes Komitee unter der Leitung von Landesamtsdirektor Univ. Prof. Dr. Gerhart Wielinger eingerichtet: Ihm gehören Vertreter der Arbeiterkammer Steiermark, der Caritas der Diözese Graz-Seckau, der Gebietskrankenkasse, der Grazer Wechselseitigen Versicherung, des Österreichischen Roten Kreuzes - Landesverband Steiermark, der Rechtsanwaltskammer Steiermark, der Volkshilfe Steiermark und der Wirtschaftskammer Steiermark an.
Weiters unterstützt das Land Steiermark das Bildungsprojekt „Eine Schule für Sri Lanka“ sowie den Bau eines SOS – Kinderdorfes. Der genaue Standort wird noch von der Geschäftsführung der SOS-Kinderdörfer erhoben.
Graz, am 27. Jänner 2005
Für Rückfragen steht Ihnen als Verfasserin bzw. Bearbeiterin dieser Information Mag. Inge Farcher unter Tel.: (0316) 877-4241 Fax: (0316) 877-3188 E-Mail: ingeborg.farcher@stmk.gv.at zur Verfügung