Einheitliches Entschädigungsmodell gefordert
Tätigkeitsbericht der Patienten- und Pflegombudschaft 2003
Graz.- „Der oft sehr lange Gang durch die Institutionen ist den Patienten, die geschädigt wurden, eigentlich nicht zumutbar. Derzeit muss der Patient dafür sorgen, dass durch Gutachten die Verschuldensfrage geklärt wird. Falls ein Verschulden vorliegt, wird der Fall von der gemeinsamen Schlichtungsstelle behandelt. Kann ein Verschulden nicht nachgewiesen werden, muss der Patient nochmals beim verschuldensunabhängigen Entschädigungsfonds ansuchen.“ Die steirische Patienten- und Pflegeombudsfrau Mag. Renate Skledar forderte bei der heutigen Präsentation des Tätigkeitsberichtes 2003 ein bundesweit einheitliches Entschädigungsmodell. „Es sollte wie bei der Unfallversicherung ablaufen. Nach der Unfallsmeldung kümmert sich die Versicherung um Klärung und Erledigung.“
Patienten, die sich über Kunstfehler oder auch über mangelnde Aufklärung vor schwierigen Eingriffen beklagen; Familien, die den völlig unerwarteten Tod ihrer Angehörigen im Krankenhaus nicht verstehen und nicht akzeptieren können; Angehörige, die Pflegemängel feststellen und deshalb in Sorge sind; Patienten, denen zu viel verrechnet wurde oder die sich nicht adäquat behandelt fühlen – sie alle haben sich auch im vergangenen Jahr an die steirische Patienten- und Pflegeombudsschaft gewendet. Das sind nur einige Beispiele von insgesamt 1129 Fällen, die das Team der steirischen Patienten- und Pflegeombudsschaft bearbeitet hat. „1993 haben sich 429 Personen an uns gewandt, diese Zahl hat sich in zehn Jahren fast verdreifacht“, zieht Skledar Bilanz. Rund 42 Prozent der bearbeiteten Anliegen im Bereich der Krankenanstalten betreffen die medizinische Versorgung, 18 Prozent Kommunikationsmissstände und rund 8 Prozent organisatorische Probleme. Von den 1129 Fällen sind heuer 194 vor der Schlichtungsstelle gelandet. Erfahrungsgemäß erhalten rund 25 Prozent der dort Ansuchenden ein Schmerzensgeld. Beim verschuldensunabhängigen Entschädigungsfonds, der seit 1.1.2003 besteht, ist bislang fast allen Ansuchenden eine Entschädigung zugesprochen worden.
Seit dem Vorjahr ist die Patientenvertretung auch für den Pflegebereich zuständig. Nach ihrem Besuch der ersten 100 Pflegeheime zieht Skledar folgendes Resümee: Es gibt nahezu kein einziges Pflegeheim, das nicht einen dringenden Personalbedarf, insbesondere an Diplomkrankenschwestern und -pflegern angegeben hat. Nach Auskunft der ARGE-Heimleiter gibt es cirka 100 freie Dienstposten in der Steiermark. Ein Grund dafür ist die schlechte Verdienstsituation im Pflegedienst. Skledar bedauerte auch, dass die zweimalige Überprüfung pro Jahr der Pflegeheime aufgrund von Personalmangel nicht möglich ist. „Dazu müsste die Zahl der derzeit vier Amtspflegefachkräfte wohl verdoppelt werden.“
Graz, am 08. Juni 2004
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