Steiermark Bericht der Volksanwaltschaft
Zunahme der Beschwerden um 29 Prozent
„Die Zahl der Beschwerden über die steirische Landes- und Gemeindeverwaltung stieg gegenüber dem Vergleichszeitraum 1999/2000 um 29 Prozent von 372 auf 479. Aber auch bei den Beschwerden über die Bundesverwaltung gab es ein Plus von 22 Prozent, berichtete die derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Volksanwältin Rosemarie Bauer, anlässlich der heutigen Präsentation des Berichts der Volksanwaltschaft 2001/2002 an den Steiermärkischen Landtag. Bauer führte dies u.a. auf die Bestellung von drei neuen Volksanwälten im Jahr 2001 sowie der neuen Fernsehsendung „Volksanwalt – gleiches Recht für alle“ zurück. 2002 und 2003 wurde jedenfalls österreichweit ein sprunghafter Anstieg der Anfragen und Eingaben auf jährlich über 15.000 Fälle (plus 60 Prozent) verzeichnet. Die Steiermark liegt was die Beschwerdezahl betrifft im Bundesländervergleich im Mittelfeld.
Baurechtliche Angelegenheiten, Fragen der Flächenwidmung und Raumordnung, des Wohn- und Siedlungswesens sowie datenschutz- und sozialrechtliche Aspekte standen im Mittelpunkt der in den Jahren 2001 und 2002 durchgeführten Prüfverfahren der Volksanwaltschaft in der Steiermark. Insgesamt fällt Bauers Resümee eher positiv aus: „Unsere Überprüfungen haben gezeigt, dass sich der Anteil der berechtigten Beschwerden nicht erhöhte, sondern konstant bei etwa 15 Prozent geblieben ist.“ Allerdings zeigen, so Bauer weiter, die im vorliegenden Bericht ausgewählten Fälle auch deutlich, dass Landes- und Kommunalverwaltungen nach wie vor verbesserungsfähig sind. „Insbesondere scheinen manche mittlerweile vom Sozial- bis zum Baurecht den an sich notwendigen Spargedanken übereifrig erfüllen zu wollen.“ Die Volksanwaltschaft stellte eine merkliche Verschärfung der Vollzugspraxis bei der Kostenersatzpflicht in der Sozialhilfe fest. Auch im Bereich des Raumordnungs- und Baurechts versuchten einige Kommunen, sich ihrer Verpflichtungen zu entledigen, indem sie beispielsweise die Kosten für die Änderung eines Flächenwidmungsplanes auf die Liegenschaftseigentümer überwälzen, obwohl dafür eindeutig die Gemeinden aufkommen müssten.
www.volksanwaltschaft.gv.at)
Graz, am 9. März 2004