Pendlerbeihilfe und Freifahrt
Verbesserungen für rund 12.000 steirische Arbeitnehmer
Graz – Erfreuliche Neuigkeit für viele steirische Pendler, die bislang die steirische Pendlerbeihilfe nicht erhielten: Seit kurzem gelten neue Richtlinien, wonach beispielsweise Pendler, die eine Freifahrt erhalten, zusätzlich die steirische Pendlerbeihilfe beanspruchen können. Das betrifft vor allem Lehrlinge und Arbeitnehmer, denen der Dienstgeber diese Sozialleistung bietet. Diese und weitere Verbesserungen hat die Steiermärkische Landesregierung nach einem Antrag von Landesrat Dipl.-Ing. Herbert Paierl beschlossen. Er bezeichnete in seinem Regierungssitzungsantrag diese Novelle als dringend nötig, da viele Pendler die Freifahrt infolge ihrer Dienstzeit nicht nützen können. Die für die Pendlerbeihilfe maßgeblichen Einkommensgrenzen werden künftig auch erhöht, wenn der Pendler für uneheliche Kinder Unterhalt leistet. Bisher wurden die Einkommensgrenzen nur bei ehelichen Kindern angehoben. Heuer rechnet Landesrat Paierl mit rund 12.000 zu bewilligenden Pendlerbeihilfe-Anträgen. Die Ausgaben des Landes werden voraussichtlich 1,1 Millionen Euro betragen. Die Beihilfen machen mindestens 75 Euro und maximal 235 Euro jährlich aus. Anträge werden bis zu einem jährlichen Bruttoeinkommen von 21.805 Euro bewilligt.
bei einem Jahresbrutto-einkommen |
und bei einer Entfernung von |
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25 bis 49 km |
50 bis 74 km |
ab 75 km |
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bis zu € 10.905 |
€ 120 |
€ 170 |
€ 235 |
bis zu €14.535 |
€ 95 |
€ 105 |
€ 125 |
bis zu € 21.805 |
€ 75 |
€ 90 |
€ 105 |
Weitere Informationen erteilt das Gemeindeamt oder das Referat Pendlerbeihilfe beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Nikolaiplatz 3, 8020 Graz, 0316/877 DW 3466, 3438 oder 7916. Die gesamte Richtlinie über die Gewährung der Pendlerbeihilfe sowie das Antragsformular ist auch im Internet unter folgender Adresse aufzufinden: ( www.service.steiermark.at/pendlerbeihilfe)
Graz, am 18. April 2003
Für Rückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information Dr. Kurt Fröhlich unter Tel.: (0316) 877-3881 Fax: (0316) 877-3188 E-Mail: kurt.froehlich@stmk.gv.at zur Verfügung