Agrarbezirksbehörden: Aus drei mach eins
Gleiches Service wie bisher, aber bis 15 Prozent Einsparungen
Graz/Leoben/Stainach.- Auch im Bereich der Agrarbezirksbehörden beginnt die Verwaltungsreform deutlich sichtbare Spuren zu hinterlassen – drei dieser Behörden waren es bisher in der Steiermark, eine einzige mit zwei nachgeordneten Dienststellen ist es seit dem ersten März. Dr. Hermann Spielberger als Leiter der nunmehr einzigen Agrarbezirksbehörde mit dem Sitz am Grazer Opernring: „Die Bürger als unsere Kunden merken davon überhaupt nichts, das Serviceangebot bleibt überall gleich, die Einsparungspotentiale ergeben sich amtsintern.“
Auch wird es in Zukunft dort, wo einmal Not am Mann sein sollte, einen „Personalverleih“ in Form einer Amtshilfe geben, Arbeitseinsätze können besser koordiniert und die Ausbildung durch einen gesamtsteirischen Erfahrungsaustausch aufgewertet werden.
Im eher nüchternen Juristendeutsch des Agrarbezirksbehördengesetzes 2003, § 5, lesen sich die Reformbemühungen der vergangenen Jahre folgendermaßen:
a) Der bisherige Amtsvorstand und der technische Leiter der Agrarbezirksbehörde Graz üben die Funktionen des Amtsvorstandes beziehungsweise des technischen Leiters der Agrarbezirksbehörde für Steiermark aus.
b) Die Agrarbezirksbehörden Leoben und Stainach werden in Dienststellen der Agrarbezirksbehörde für Steiermark umgewandelt.
Was im Klartext auch bedeutet: In absehbarer Zukunft wird es statt sechs Hofräten in diesen Bereichen nur noch zwei geben.
Leer gehen jedoch weder die Standorte Leoben noch Stainach aus, denn gemeinsam mit Graz werden sie zu Kompetenzzentren umgestaltet. Während in Graz schwerpunktmäßig die rechtliche und technische Durchführung von Zusammenlegungen und Flurbereinigungen land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke angesiedelt wird, befasst man sich in Leoben vorwiegend mit der Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dieser Grundstücke und mit Bringungsrechten. In Stainach wird man sich hauptsächlich mit Ablösen und Sicherung von Wald- und Weideservituten sowie mit Angelegenheiten zum Schutz der Almen und mit der Förderung der Almwirtschaft befassen.
Dr. Hermann Spielbergers Resümee: „Durch die Neuordnung der Behördenorganisation sind kurz- und mittelfristig Synergieeffekte erzielbar und damit vor allem Personalkosteneinsparungen zwischen zehn und fünfzehn Prozent zu erwarten.“
Graz, am 24. März 2003