EU-Bestimmungen finden Eingang in österreichisches Wasserrecht
Burg Deutschlandsberg: Konferenz österreichischer Wasserrechtsexperten
Über Einladung von Umweltlandesrat Erich Pöltl findet derzeit die gesamtösterreichische Wasserrechtsreferentenkonferenz in der Burg Deutschlandsberg statt. Ziel der Konferenz ist die Weiterentwicklung der Judikatur, insbesondere im Bereich der zunehmenden Durchdringung der österreichischen Rechtsordnung durch das Gemeinschaftsrecht der EU (Wasserrahmenrichtlinie), die Investoren und Behörden vor neue Herausforderungen stellt.
Dr. Manfred Rupprecht, Leiter der Fachabteilung 13A für Umweltrecht und Energiewesen, wünscht sich in diesem Zusammenhang, dass „man mit den Parallelslaloms aufhört“. „Wenn klar ist, dass eine EU-Bestimmung kommen wird, hat es keinen Sinn noch ein halbes Jahr vorher eine neue nationale Bestimmung einzuführen, die dann in einigen Punkten wieder nicht dem EU-Recht entspricht.“ Dieses „Vorpreschen“ sei nicht zweckmäßig, so der Tenor der rund 50 Konferenzteilnehmer.
Wie Landesrat Pöltl in seinen Eröffnungsworten betonte, wird die Bedeutung der Wasserrechtsreferentenkonferenzen in Zukunft weiter zunehmen. Denn nur durch gegenseitige Konsultationen der Bezirks- und Landesbehörden könne ein einheitlicher Vollzug des Gesetzes sichergestellt und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. An dieser Konferenz, die jedes Jahr in einem anderen Bundesland stattfindet, nehmen Repräsentanten der Obersten Wasserrechtsbehörde, des Verwaltungsgerichtshofes und der Wasserrechtsbehörden der österreichischen Bundesländer teil.
Die Teilnehmer aus Wien und den anderen Bundesländern, die noch bis heute abend auf der Burg Deutschlandsberg tagen, zeigten sich vom diesjährigen Veranstaltungsort, der Burg Deutschlandsberg, und von der weststeirischen Bezirkshauptstadt begeistert.
Graz, am 8. Oktober 2002
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