Wer gratis fliegt, kann fliegen
Bonusmeilen im Landesdienst - Verwaltung hat Riegel vorgeschoben
Graz.- Auch ohne einen aktuellen Anlass wie die Bonusmeilen-Affäre in Deutschland hat die steirische Landesverwaltung möglichen Gelüsten nach einem privaten Konsum von dienstlich gesammelten Flugmeilen-Vergütungen durch Landesbedienstete schon vor langem einen Riegel vorgeschoben: Im Auslandsdienstreiseantrag wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Bonusmeilen dem Dienstgeber zu melden sind. Wer unrechtmäßig gratis fliegt, der fliegt, oder?
Landesamtsdirektor Univ. Prof. Dr. Gerhart Wielinger: „Wenn damit eine Entlassung aus dem Landesdienst gemeint ist, dann muss ich sagen, dass dies die allerletzte Konsequenz für sogenannte Wiederholungstäter wäre. Aber: Ein privater Konsum von dienstlich erworbenen Flugmeilen würde einen schweren Verstoß gegen das Dienstrecht bedeuten und abgesehen von Regressforderungen durch den Dienstgeber auch die Disziplinarkommission auf den Plan rufen.“
Im genauen Wortlaut heißt es in den Auslandsdienstreiseanträgen: „Bei Benützung eines Flugzeuges wird darauf hingewiesen, dass für das Sammeln von Flugmeilen eine Bonuskarte z. B. bei der Austrian Airlines Group (Miles and More) bzw. Swissair (Qualiflyer Bonus-Karte) gratis ausgegeben wird. Die für diese Dienstreise angefallenen Bonusmeilen sind der Abteilung 5 – Personal bekanntzugeben.“
„Wir haben damit“, so Landesamtsdirektor Dr. Gerhart Wielinger, „schon lange bevor diese Themen anderswo aktuell geworden sind, auf mögliche missbräuchliche Verwendungen reagiert.“
Bonusmeilen, wie sie zum Beispiel bei den im Brüsseler Steiermark-Haus tätigen Landesbediensteten anfallen, werden wiederum für dienstliche Flüge verwendet.
Graz, am 1. 8. 2002
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