Wege in die Selbstbestimmung: Perspektiven der De-Institutionalisierung in der Steiermark
Fachtagung zeigt Wege für ein selbstbestimmteres Leben für Menschen mit Behinderung auf. Aktionsplan zur De-Institutionalisierung gefordert.



Graz (2. Dezember 2025).- Anlässlich des bevorstehenden Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember luden Selbstbestimmt Leben Steiermark und die Steirische Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung zur Fachtagung „De-Institutionalisierung – verschiedene Wege zum selben Ziel". Ziel der Expertentagung war es, bestehende Hürden sichtbar zu machen und anhand gelungener Beispiele aufzuzeigen, wie der Übergang von institutionellen Wohn- und Arbeitsformen hin zu selbstbestimmten Lebensmodellen gelingen kann.
In der Steiermark leben derzeit rund 2.400 Menschen mit Behinderung in Wohnhäusern, Trainingswohnungen oder Wohngemeinschaften von etwa 42 Trägereinrichtungen der Sozialwirtschaft Steiermark. Etwa 4.700 Personen arbeiten in Werkstätten oder Projekten zur Arbeitsplatzschaffung innerhalb der Behindertenhilfe.
Im Rahmen der Tagung wurden zwei erfolgreiche Projekte der Lebenshilfen aus Kärnten und Tirol vorgestellt. Ein eindrucksvolles Beispiel aus der Steiermark ist Katrin Poleßnigg, die dank Persönlichem Budget und Persönlicher Assistenz heute selbstbestimmt in ihrer eigenen Wohnung lebt und einer regulären Arbeit nachgeht. Sie unterstrich in ihrem Beitrag die Bedeutung der De-Institutionalisierung für ein selbstbestimmtes Leben. „Die Beispiele zeigen deutlich, dass inklusive Wohn- und Arbeitsmodelle bereits heute möglich sind – es gibt jedoch noch keine übergeordnete, langfristige Strategie”, betonte Thomas Marka, Projektleiter bei People First Steiermark, beim anschließenden Pressegespräch.
Viele der notwendigen Grundlagen sind in der Steiermark bereits vorhanden. Instrumente wie das Persönliche Budget oder die Wohnassistenz ermöglichen Menschen mit Behinderung bereits heute ein selbstbestimmtes Leben. „Was fehlt, ist ein gesamtheitlicher Plan, der zeitlich und inhaltlich festlegt, wie für möglichst viele Menschen mit Behinderung das Leben außerhalb von Institutionen erreicht werden kann”, erklärte Behindertenanwalt Siegfried Suppan. Dies könne nur unter aktiver Einbeziehung von Selbstvertreterinnen und Selbstvertretern geschehen.
Dietmar Ogris, Obmann von Selbstbestimmt Leben Steiermark, ergänzt: „Es fehlt für eine große Zahl behinderter Menschen ein konkreter Plan dafür, den Übergang vom institutionellen Wohnen und Arbeiten zu einer weitestgehend selbstbestimmten Lebensführung auf allen Ebenen der Gesellschaft herzustellen.”
Übereinstimmend fordern die Veranstalter ein klares landespolitisches Bekenntnis zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Form eines ressortübergreifenden Aktionsplanes.
Rückfragehinweis:
Thomas Marka | People First Steiermark | Tel: +43 677 6289 5885 | E-Mail: people.first@sl-stmk.at
Siegfried Suppan | Anwalt für Menschen mit Behinderung | Tel: +43 676 8666 3573 | E-Mail: siegfried.suppan@stmk.gv.at
Graz, am 2. Dezember 2025
Sabine Jammernegg unter Tel.: +43 (316) 877-2999, bzw. Mobil: +43 (676) 86662999 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: sabine.jammernegg@stmk.gv.at zur Verfügung.
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