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Förderungen für den Bau von Kindergärten

Land Steiermark hilft Betreibern und Gemeinden bei Umsetzung durch Fristverlängerung

Graz (6. Mai 2021).- In den Betreuungsjahren 2018/19 bis 21/22 werden insgesamt rund 35 Millionen Euro für den Ausbau von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Der Großteil der Gelder wurde durch zwei Calls im April 2019 und im April 2020 vergeben. Um einen zügigen Ausbau und somit eine frühe Inbetriebnahme der Einrichtungen zu gewährleisten wird den Betreibern und Gemeinden zwar ausreichend Zeit gelassen aber doch strenge Fristen zur Umsetzung gesetzt.

Mittlerweile gibt es Projekte, die diese Fristen coronabedingt nicht einhalten können und daher die Anspruchsvoraussetzung, für die bereits mit Regierungsbeschlüssen gewährten Förderungen, nicht erfüllen. Zusätzlich macht auch der anhaltende Bauboom die Situation auf den Baustellen nicht leichter. Daher wurden für alle Projekte, die im Call 2019 und 2020 einen Förderungsantrag eingereicht haben, die Fristen verlängert, um einen möglichen Förderverlust zu verhindern und so einen weiteren Ausbau der Kinderbildungs- und -betreuungsplätze in der Steiermark gewährleisten zu können.

  • Fertigstellung der Baumaßnahmen und Vorlage der Endabrechnung bis längstens 30. Juni 2022
  • Inbetriebnahme der zusätzlich geschaffenen Gruppen bis längstens 1. Oktober 2022

„Der Ausbau der Kinderbildungs- und -betreuungsplätze muss in der Steiermark so schnell wie möglich vorangetrieben werden, auch um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser bewerkstelligen zu können. Flexibel auf die derzeitige Situation zu reagieren und eine möglichst gute Lösung für Gemeinden und Betreiber zu finden, ist nun ein Gebot der Stunde", so Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß.

 

Graz, am 6. Mai 2021

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