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Verlängerung der Bestimmungen für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in der Steiermark

Die Zeit bis 24. Jänner wird genutzt, um die Frequenz in den Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen zu reduzieren.

Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß betont, dass es das Infektionsgeschehen erforderlich mache, weiterhin unsere Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren und die Betreuung der Kinder zu Hause dabei einen wichtigen Beitrag leiste, um weitere Ansteckungen zu verhindern.
Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß betont, dass es das Infektionsgeschehen erforderlich mache, weiterhin unsere Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren und die Betreuung der Kinder zu Hause dabei einen wichtigen Beitrag leiste, um weitere Ansteckungen zu verhindern.
© Land Steiermark/Jesse Streibl; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (15.1.2021).- Um den Spagat zwischen bestmöglicher Kinderbetreuung und Eindämmung der Pandemie zu bewerkstelligen, werden die bestehenden Bestimmungen für steirische Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen bis 24. Jänner 2021 verlängert.

Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten, nach Möglichkeit in diesem Zeitraum ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Eine Betreuung durch Großeltern wird dabei nicht empfohlen. Unabhängig vom beruflichen Hintergrund ist es weiterhin möglich, das Angebot in den Einrichtungen wahrzunehmen. „Das Infektionsgeschehen macht es erforderlich, dass wir weiterhin unsere Kontakte so weit wie möglich reduzieren. Die Betreuung der Kinder zu Hause leistet dabei einen wichtigen Beitrag, um weitere Ansteckungen zu verhindern, damit der aktuelle Lockdown auch die notwendige Wirkung zeigen kann", so Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß.

Die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sollen ab dem 24. Jänner 2021 zum Regelbetrieb zurückkehren, dabei helfen sollen auch die steiermarkweit zur Verfügung stehenden Bevölkerungstests. Für PädagogInnen und BetreuerInnen gilt im Umgang mit Kindern kein verpflichtender Mund-Nasen-Schutz. Dieser gilt nur, wenn der Abstand untereinander bzw. zu anderen erwachsenen Personen nicht eingehalten werden kann. Zudem gelten weiterhin erhöhte Hygienevorschriften und Beschränkungen für externes Personal. Es darf nur Personal, welches zur Entwicklung der Kinder unerlässlich ist, unter Auflagen in die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Dazu zählen etwa Sprachförderkräfte, Personal der Integrativen Zusatzbetreuung (IZB-Teams) oder auszubildende ElementarpädagogInnen bzw. BetreuerInnen für einschlägige Praktika. Mund-Nasen-Schutz ist für externes Personal dann zu tragen, wenn der Abstand zu anderen erwachsenen Personen nicht eingehalten werden kann.

In Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen gelten weiterhin die verschärften Hygienerichtlinien, welche durch das Land ausgeschickt wurden. Dafür gibt es einen eigenen Leitfaden mit Empfehlungen. Darin finden sich neben Hygieneempfehlungen auch Handlungsempfehlungen für die Pädagogen vor Ort - z. B. für die Anreise und das Ankommen in den Einrichtungen, die Gemeinschaftsverpflegung und die kindgerechte Aufklärung über das Corona-Virus.

Graz, am 15. Jänner 2021

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