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LR Bogner-Strauß: „Die sprachliche Kompetenz ist eine unverzichtbare Grundlage für den erfolgreichen Bildungsweg unserer Kinder.“

Landesregierung beschließt 3,6 Mio. Euro für sprachliche Frühförderung

Auf Antrag von LR Bogner-Strauß wurden für die sprachliche Frühförderung 3,6 Millionen Euro beschlossen.
Auf Antrag von LR Bogner-Strauß wurden für die sprachliche Frühförderung 3,6 Millionen Euro beschlossen.
© Land Steiermark/Streibl; Nutzung bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (15. Oktober 2020).- Die sprachlichen Fähigkeiten sind entscheidend für ein erfolgreiches Lernen und den weiteren Bildungsweg. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere die sprachliche Förderung ein wichtiger Bestandteil der Aufgaben von elementaren Bildungseinrichtungen. Dabei sollen die Potentiale der Kinder bestmöglich unterstützt werden, um eine gute Grundlage für den Eintritt in die Schule und den weiteren Bildungsweg zu legen. Auf Antrag von Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß hat die Steiermärkische Landesregierung in ihrer heutigen Regierungssitzung 3,6 Mio. Euro für die sprachliche Frühförderung bis 2022 beschlossen. „Die sprachliche Kompetenz ist eine unverzichtbare Grundlage für den erfolgreichen Bildungsweg unserer Kinder. Sie darf nicht dem Zufall überlassen werden. Mit der Intensivierung der Frühförderung stärken wir die sprachliche Bildung als essentiellen Bestandteil der pädagogischen Arbeit in den steirischen Bildungseinrichtungen", sagt Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß.

Mehr Personal für Umsetzung der sprachlichen Frühförderung
Im Fokus stehen im Speziellen pädagogische Maßnahmen im Bereich der Förderung der Bildungssprache Deutsch. Die Förderung von allen Kindern mit Sprachschwierigkeiten soll von Beginn des Besuches einer elementarpädagogischen Einrichtung, jedoch insbesondere in den letzten beiden Jahren vor Beginn der Schulpflicht, gezielt und individuell erfolgen, sodass diese bei Eintritt in die Schule die sprachlichen Kompetenzen möglichst beherrschen. Das Land Steiermark fördert über das Modell der Kofinanzierung mit dem Bund zusätzliches Personal (Personalkosten, Sach- und Fortbildungskosten für das eingesetzte Personal) für die Umsetzung der frühen sprachlichen Förderung in Kindergärten, alterserweiterten Gruppen, Kinderhäusern und heilpädagogischen Kindergärten mit Jahres- und Ganzjahresbetrieb. Das Personal in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen wird durch zusätzliche Fachkräfte mit Expertise im Bereich der sprachlichen Bildung verstärkt, die direkt in den Einrichtungen tätig sein werden.

Rückfragehinweis:
Michael Riegelnegg, Pressesprecher Landesrätin Juliane Bogner-Strauß, 0676/86662638 bzw. michael.riegelnegg@stmk.gv.at

Graz, am 15. Oktober 2020

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