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Sozialunterstützungsgesetz: Begutachtung startet

Einigung auf Gesetzesnovelle

Landesrätin Doris Kampus
Landesrätin Doris Kampus
© Bild: Land Steiermark/Drechsler; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei
Landesrätin Juliane Bogner-Strauß
Landesrätin Juliane Bogner-Strauß
© Bild: Land Steiermark/Streibl; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (21. Juli 2020).- Nach intensiven Verhandlungen haben sich SPÖ und ÖVP heute (21.7.2020) auf den Entwurf des steirischen Sozialunterstützungsgesetzes geeinigt. Das Gesetz wird das Steiermärkische Mindestsicherungsgesetz ersetzen und soll Anfang 2021 in Kraft treten. Die Begutachtungsfrist beträgt vier Wochen. Danach werden die Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf geprüft. Der parlamentarische Prozess im Landtag soll mit den Ausschussberatungen zum neuen Gesetz nach dem Sommer beginnen.

„Wir mussten die Vorgaben des Bundesgesetzgebers umsetzen. Dennoch ist es uns gelungen, jenen Gestaltungsspielraum, der vorhanden war, gut im Sinne der betroffenen Menschen in der Steiermark zu nützen“, betont Soziallandesrätin Doris Kampus, die den konstruktiven Diskussionsprozess hervorhebt.

„Der Entwurf des steirischen Sozialunterstützungsgesetzes konnte im Sinne der gesetzlichen Vorgaben des Bundes nun fertiggestellt werden. Damit ist es uns gelungen, jenen Menschen eine Unterstützung zu ermöglichen, die es auch brauchen“, sagt Landesrätin Juliane Bogner-Strauß.

Graz, am 21. Juli 2020

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