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4 Millionen Euro für die Umstellung auf klimafreundlichere Heizungen

Heizungen der Zukunft: Umweltfreundlich, effizient und zukunftsfit

WK-Präsident Josef Herk (li.) präsentierte gemeinsam mit Anton Berger, Landesinnungsmeister Sanitär- und Heizungs- und Lüftungstechniker sowie LR Ursula Lackner die Details zu den Fördermaßnahmen.
WK-Präsident Josef Herk (li.) präsentierte gemeinsam mit Anton Berger, Landesinnungsmeister Sanitär- und Heizungs- und Lüftungstechniker sowie LR Ursula Lackner die Details zu den Fördermaßnahmen.
© Foto: Land Steiermark/Purgstaller; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz, am 27. Mai 2020.- Das fossile Zeitalter wirkt noch in vielen Heizungskellern in der Steiermark nach, in denen alte Ölheizungen für Wärme sorgen. Durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe wird CO2 ausgestoßen, das als Treibhausgas in der Atmosphäre verbleibt und den Klimawandel weiter beschleunigt. Das ist weder für die Steirerinnen und Steirer, noch für die Umwelt unseres Planeten gut. „Gerade in den letzten Wochen und Monaten der Corona-Krise haben wir bemerkt, wie wichtig es ist, dass uns die Natur als Rückzugsort zur Verfügung steht", erklärt Umweltlandesrätin Ursula Lackner. „Damit auch unsere Kinder und Enkel noch etwas davon haben, müssen wir sie schützen!" Einer der Schritte, die das Land Steiermark dafür setzt, ist der Umweltlandesfonds 2020. „Damit unterstützen wir nicht nur alle, die ihre Heizungen tauschen können und wollen, sondern gleichzeitig die steirische Wirtschaft", erklärt die Landesrätin, die den Umweltlandesfonds 2020 gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Steiermark am Dienstag (26.05) vorgestellt hat.

„Das ist nicht nur ein wichtiges Signal für nachhaltige Investitionen zur Erreichung der Klimaziele, sondern auch ein zentraler Impuls zur Ankurbelung der steirischen Wirtschaft. Die neuen Förderrichtlinien ermöglichen jetzt Planungssicherheit für Betriebe und Konsumenten. Für die Wirtschaft bedeutet das neben der Sicherung von Arbeitsplätzen auch eine kontinuierliche Auslastung und Erleichterungen bei der Ressourcenplanung.", freut sich Josef Herk, Präsident der Wirtschaftskammer Steiermark.

Im Vergleich zum alten Fördermodell ist der neue Zugang vereinfacht worden. Hier aber trotzdem die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was wird gefördert?

Raus aus Öl
Egal ob Kohle, Öl, Stromheizungen oder Flüssiggasanlagen: mittlerweile gibt es viele umweltfreundlichere Alternativen. Deswegen wird der Ausstieg aus diesen Heizmethoden gefördert. 
Als Alternativen werden Pellets- und Hackschnitzelheizungen, Scheitholzgebläse- und Kombikessel und Wärmepumpen (mit Ausnahme von Luftwärmepumpen) gefördert.

Solarthermische Anlagen inkl. Hybridanlagen
Diese Anlagen werden zur Gebäudebeheizung und zur Warmwasserbereitung gefördert, weil sie die Effizienz der Heizung erhöhen. Auch Hybridanlagen fallen in die Förderung. Sie sind Kombinationen von Photovoltaikelementen und thermischen Solarkollektoren und produzieren somit sowohl Strom als auch Wärme.

Sind Kombinationen der Förderungen untereinander und mit anderen Förderungen möglich?
Ja, es können neue Biomasseheizungen, Wärmepumpen und solarthermische Anlagen gleichzeitig beantragt und gefördert werden. Bei Biomasseheizungen kann nur eine Anlage gefördert werden. Die Kombination mit der aktuellen Bundesförderung „Raus aus dem Öl" ist ebenfalls möglich. Doppelförderungen mit anderen Landesförderungen für die selbe Anlage sind nicht erlaubt.

Wie lange dauert die Förderungsaktion?
Förderungsanträge können bis zum 31.12.2020 eingebracht werden. Sind die veranschlagten Mittel (vier Millionen Euro) aufgebraucht, kann keine Förderung mehr gewährt werden.

Welche Förderungen sind maximal möglich?
Pellets- und Hackschnitzelheizungen bis zu € 3700,--
Scheitholzgebläse- und Kombikessel bis zu € 1500,--
Wärmepumpen bis zu € 2.800,-
Solarthermischen Anlagen sind, wie auch bisher, größenabhängig (z.B.: bis 10 m2 150 €/m2, darüber 100 €/m2).

Wer kann eine Förderung beantragen?
-) Prinzipiell alle die in einem Gebäude in der Steiermark wohnén (egal ob Eigentum oder Miete). Ein Hauptwohnsitz
   muss nicht unbedingt vorhanden sein.
-) Schulen, Kindergärten, Pflegeheime, öffentliche (allgemein zugängliche) Sportanlagen, Vereine, sowie
   gemeindeeigene Gebäude(teile)
-) Kleinstunternehmen (weniger als 10 Personen beschäftigt, Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz max. 2 Mio. EUR)

Müssen Altanlagen entfernt werden?
Ja, der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung ist eine Förderungsvoraussetzung.

Wer kann mir beim Förderverfahren weiterhelfen?
Die Expertinnen und Experten der „Ich tu's"-Energieberatung stehen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sie sind unter  www.ich-tus.steiermark.at oder unter der Telefonnnummer 0316/877-3955 erreichbar.

Alle weiteren Informationen und sämtliche Unterlagen zur Förderung sind unter folgendem Link abrufbar:  www.wohnbau.steiermark.at/oekofoerderungen

Graz, am 27. Mai 2020

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