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Aktueller Tätigkeitsbericht der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten

Belästigungs- und diskriminierungsfreier Arbeitsplatz war ein Schwerpunkt

Gleichbehandlungsbeauftragte Sabine Schulze-Bauer mit ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht
Gleichbehandlungsbeauftragte Sabine Schulze-Bauer mit ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht
© Foto: Bernd Schulze-Bauer; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz, am 5. Mai 2020.- Der bereits sechste Tätigkeitsbericht der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten und der Landes-Gleichbehandlungskommission wurde heute Vormittag (5.5.2020) dem Landtag vorgelegt und der Öffentlichkeit präsentiert. Der Bericht bietet einen guten Überblick über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung für den Zeitraum 2017 bis 2019 und gibt Einblick in die Tätigkeit der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 1164 Anfragen bearbeitet. Die meisten davon betrafen die Diskriminierungstatbestände Geschlecht, Behinderung und Alter. „In den letzten Jahren wurden von uns vor allem zum Schwerpunkt belästigungs- und diskriminierungsfreier Arbeitsplatz bewusstseinsbildende Maßnahmen gesetzt", so Landes-Gleichbehandlungsbeauftragte Sabine Schulze-Bauer.

Der Dienstgeber Land Steiermark unterstützt nicht nur die Gleichbehandlung in unterschiedlichsten Bereichen, sondern fördert durch Vereinbarkeitsmaßnahmen die Ausgeglichenheit der Geschlechter in den einzelnen Berufshierarchien. „Erfreulich ist, dass der Frauenanteil in Führungspositionen zwar langsam, aber dennoch stetig steigt. Die gesetzlich vorgesehene Frauenquote ist allerdings nach wie vor nicht erreicht! Die Inanspruchnahme des Babymonats von Vätern hat sich verdoppelt. Dies zeigt, dass Rollenbilder im Wandel sind.", so Schulze-Bauer

Die Ombudsstelle der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten bietet allen Bediensteten des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände in der Steiermark sowie Personen, die sich um eine Anstellung bei diesen bewerben Unterstützung und rechtliche Beratung an, wenn diese aufgrund des Geschlechtes, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion und/oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung benachteiligt oder belästigt werden. Weiters ist sie für Menschen zuständig die durch Maßnahmen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände diskriminiert werden.

Weitere Details finden Sie im aktuellen  Tätigkeitsbericht. Für Fragen steht Sabine Schulze-Bauer unter 0676/8666-4826 gerne zur Verfügung.

Graz, am 5. Mai 2020

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