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LR Bogner-Strauß: „Besuche sind ab 4. Mai unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich“

Besuchsverbot für steirische Alten- und Pflegeheime wird gelockert

Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß.
Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß.
© Bild: Land Steiermark/Streibl; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei

Graz, am 30. April 2020.- Ab Montag, dem 4. Mai, können die Bewohnerinnen und Bewohner der steirischen Alten- und Pflegeheime wieder besucht werden - allerdings in eingeschränkter Form und unter Berücksichtigung der durch das Corona-Virus geänderten Rahmenbedingungen. „Das Besuchsverbot wird gelockert, aber es gelten bestimmte Voraussetzungen sowie Hygiene- und Schutzmaßnahmen, die unbedingt einzuhalten sind, denn die Gesundheit unserer besonders gefährdeten Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss dabei unser oberstes Ziel sein“, betont Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß.

Um das Infektionsrisiko gering zu halten, hat das Land Steiermark in Zusammenarbeit mit Fachleuten entsprechende Handlungsanleitungen mit Hygiene- und Schutzmaßnahmen an alle steirischen Alten- und Pflegeheime übermittelt. Diese „BesuchsGEBOTE“ beinhalten zum Beispiel eine vorab Besuchsanmeldung, eine Risikobewertung, bis hin zur Gestaltung von Besuchsorten und Besuchssituationen. Damit soll sichergestellt sein, dass die Einrichtungen vor Ort bestmöglich informiert und beraten sind, aber auch ihre Entscheidungen über die entsprechenden Schutz- und Hygienemaßnahmen optimal treffen können.

Die Entscheidung, wann und in welcher Form Besuche von Angehörigen ermöglicht werden, obliegt dem jeweiligen Betreiber der Einrichtung und muss auch individuell gestaltet werden. Beispielsweise sind immer die konkreten Gegebenheiten (Lage, Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner, bauliche Gegebenheiten) der einzelnen Einrichtung in den Planungen zu berücksichtigen. All Personen, die Symptome aufweisen oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19 positiv getesteten Personen hatten, dürfen die Einrichtungen nicht betreten. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz sowie das Desinfizieren der Hände in der Einrichtung sind jedenfalls Pflicht. 

„Der Wunsch nach persönlichem Kontakt und einem Wiedersehen ist für die Bewohnerinnen und Bewohner und die Angehörigen gleichermaßen wichtig. Mit den Lockerungen können wir diesem Bedürfnis zumindest ein Stück weit gerecht werden. Dennoch sind wir noch nicht über den Berg und ich appelliere an alle Besucherinnen und Besucher die Hygiene- und Schutzmaßnahmen sehr ernst zu nehmen und auch unter allen Umständen einzuhalten“, so Gesundheitslandesrätin Bogner-Strauß abschließend.

Alle Informationen des Landes Steiermark zur aktuellen Lage rund um das Coronavirus sind auf unserem  Newsportal zu finden.

Graz, am 30. April 2020

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